Schema zum Notwehrexzess, § 33 StGB
I. Notwehrlage eines Dritten
1. Angriff auf ein Rechtsgut eines Dritten
2. gegenwärtig
(Keine Dauergefahr!!)
3. rechtswidrig
II. Grenzen der Notwehrhandlung überschritten
- intensiver Notwehrexzess: Rahmen der Erforderlichkeit oder Gebotenheit wurde überschritten
- extensiver Notwehrexzess: Zeitlicher Rahmen wurde überschritten - Angriff ist nicht mehr gegenwärtig - [nach h.M. nicht entschuldigt!]
III. Asthenischer Affekt
= Furcht, Verwirrung, Schrecken
Beachte: nicht erfasst sind sthenische Affekte (Wut, Zorn, etc.)
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