Schema zur Gefahrenabwehrverfügung (NI)
I. Ermächtigungsgrundlage
1. Spezialgesetz
2. Standardmaßnahmen, §§ 12 ff. NPOG
3. Generalklausel, § 11 NPOG
II. Formelle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen
1. Zuständige Behörde
a) Sachlich
Grundsatz: §§ 1 I, 97 NPOG
Ausnahme: Eilzuständigkeit der Polizei, § 1 II NPOG
b) Örtlich: Bezirk der Gefahr (§100 I NPOG)
c) Instanziell: Gemeinde § 7 I NPOG
2. Verfahren
Insb. Anhörung, § 28 I VwVfG iVm. § 1 I VwVfG Nds
Ausnahme: § 28 II o. III VwVfG
3. Form
III. Materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen
1. Tatbestandsvoraussetzungen der EGL
2. Störereigenschaft des von der Behörde ausgewählten Adressaten
a) Verhaltensstörer, § 6 NPOG
b) Zustandsstörer, § 7 NPOG
c) Nichtverantwortlicher, § 8 NPOG
3. Rechtsfolge: Ermessen, § 5 NPOG
- Prüfungsmaßstab: Ermessensfehler (insb. Verhältnismäßigkeit der ausgewählten Maßnahme, § 4 NPOG)
- Prüfungsebenen: Entschließungsermessen „ob“ u. Auswahlermessen „wie“
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