Schema zur Klauselerinnerung, § 732 ZPO

I. Zulässigkeit

1. Statthaftigkeit

wenn Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Klauselerteilung geltend gemacht werden. Nur formelle Einwendungen können vorgebracht werden.

Aber: materiell-rechtliche Einwendungen werden im „formellen Gewand“ geprüft.

Abzugrenzen zu § 767 ZPO (Vollstreckungsgegenklage)

2. Zuständigkeit

ausschließliche Zuständigkeit gem. § 802 ZPO

3. Allgemeine Prozessvoraussetzungen

insbesondere Form, § 569 II, III, Nr. 1 ZPO analog

4. Rechtsschutzbedürfnis

II. Begründetheit

Klauselerinnerung begründet, wenn die formellen Voraussetzungen für die Klauselerteilung nicht vorliegen

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