Schema zur Klauselerinnerung, § 732 ZPO
I. Zulässigkeit
1. Statthaftigkeit
wenn Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Klauselerteilung geltend gemacht werden. Nur formelle Einwendungen können vorgebracht werden.
Aber: materiell-rechtliche Einwendungen werden im „formellen Gewand“ geprüft.
Abzugrenzen zu § 767 ZPO (Vollstreckungsgegenklage)
2. Zuständigkeit
ausschließliche Zuständigkeit gem. § 802 ZPO
3. Allgemeine Prozessvoraussetzungen
insbesondere Form, § 569 II, III, Nr. 1 ZPO analog
4. Rechtsschutzbedürfnis
II. Begründetheit
Klauselerinnerung begründet, wenn die formellen Voraussetzungen für die Klauselerteilung nicht vorliegen
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