Schema zum Werkunternehmerpfandrecht, § 647 BGB

I. Forderung des Werkunternehmers aus dem Werkvertrag

II. Werkunternehmer hat Besitz an einer beweglichen Sache des Bestellers

III. Werkunternehmer hat den Besitz bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung erlangt

IV. Kein Erlöschen des Pfandrechts

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online> erklären!

Das könnte Dich auch interessieren

I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Führen eines Fahrzeugs Ein Fahrzeug führt, wer…
I. Notwehrlage eines Dritten 1. Angriff auf ein Rechtsgut eines Dritten 2. gegenwärtig (…
Nach der condictio ob rem kann eine Leistung zurückgefordert worden, wenn ein bezweckter - aber…
Was hat Möhrle Happ Luther als Arbeitgeber zu bieten

Weitere Schemata

I. Tatbestand des § 226 II StGB  1. Objektiver Tatbestand des § 223 I StGB 2. Erfolgsqual…
I. Vorliegen eines Werkvertrags ggf. ist eine Abgrenzung zum Dienstvertrag erforderlich - be…
I. Unrichtigkeit des Grundbuchs Eine Grundbuchunrichtigkeit liegt immer dann vor, wenn eine …
I. Erlass des Haftbefehls durch den Richter, § 114 I StPO II. Verhaftung , veranlasst durch StA,…
Was hat Bird & Bird als Arbeitgeber zu bieten