Schema zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht als sonstiges Recht iSv. § 823 I BGB
I. Anwendbarkeit
Subsidiarität beachten!
Unanwendbar, wenn die geltend gemachte Rechtsfolge bereits von spezielleren Vorschriften erfasst wird
II. Eingriffe in den Schutzbereich durch zurechenbares Verhalten
1. Natürliche Personen: Beeinträchtigung der Ehre oder des sozialen Geltungsanspruches, d.h. der Intimsphäre, Privatsphäre oder Individualsphäre
2. Nach dem Tode: „postmortaler Persönlichkeitsschutz“
3. Kapitalgesellschaften/Handelsgesellschaften: sozialer Geltungsanspruch als Wirtschaftsunternehmen
III. Rechtswidrige Verletzung
Umfassende Güter- und Interessenabwägung nötig, um den erlaubten Rahmen zu ermitteln:
1. Auf Seiten des Verletzten:
- Welche Sphäre ist betroffen?
- Veranlassung gegeben?
2. Auf Seiten des Schädigers:
- Motive, Zweck des Eingriffs
- Grundrechtsausübung
- Berechtigte Interessen gem. § 193 StGB
- Art und Weise des Eingriffs IV. Verschulden V. Rechtsfolge 1. Ersatz materieller Schäden gem. §§ 249 ff. BGB 2. Rückgängigmachen von Äußerungen, § 249 I BGB - Nicht bei Werturteilen, da kein Zwang zum Widerruf persönlicher Ansichten besteht - Bei Tatsachenbehauptung grds. Widerruf, wenn Tatsache nachweislich unwahr oder eingeschränkter Widerruf, wenn Tatsache nicht erweislich wahr 3. „Schmerzensgeld“ - H.M.: Geldentschädigung aus § 823 I BGB iVm. Art. 1GG iVm. Art. 2 I GG - Voraussetzungen: schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts und Genugtuung nicht auf andere Art zu erlangen Alle Schemata aus dem Zivilrecht im schönen PDF-Format zum Download!
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