Nach der condictio ob rem kann eine Leistung zurückgefordert worden, wenn ein bezweckter - aber…
Schema zum Verwendungsersatz des gutgläubigen/unverklagten Besitzers für notwendige Verwendungen, § 994 I BGB
I. Vindikationslage im Zeitpunkt der Verwendung
Verwendungen sind freiwillige Vermögensopfer, die der Sache zugutekommen
II. Gutgläubigkeit/Nicht verklagt im Zeitpunkt der Verwendung
III. Notwendige Verwendung
Notwendig sind Verwendungen, wenn sie zum Erhalt oder zur Bewirtschaftung der Sache erforderlich sind
IV. Keine gewöhnliche Verwendung, § 994 I 2 BGB
Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!
Das könnte Dich auch interessieren
I. Einigung über die Übertragung des AWR, § 929 S. 1 BGB analog
II. Übergabe/-surrogat
III.…
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Unfall im Straßenverkehr
Hierbei handelt es sich…
Der Semesterplaner, den wir uns im Studium gewünscht hätten:
Mehr dazu
Unsere Inhalte als Downloads:
Mehr dazu3.000 Euro Stipendium
Zur AnmeldungEvent-Kalender
Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!Weitere Schemata
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) unbefugtes und beharrliches Nachstellen durch eine d…
I. Voraussetzungen („haftungsbegründender Tatbestand“)
1. Mitwirkung an einer unerlaubten Handlung…
I. Tatbestand (§ 306a II StGB)
1. Objektiver Tatbestand
a) Täterfremdes Tatobjekt des § 306 I StG…
Belastender VA nach § 48 I 1 VwVfG:
I. Ermächtigungsgrundlage, § 48 I 1 VwVfG
Beachte: Spezialre…















