Schema zum Verwaltungszwang im gestreckten Verfahren (NRW)
I. Rechtsgrundlage
§ 55 I 1. Alt. VwVG / § 55 I 2. Alt. VwVG oder
§ 50 I 1. Alt. POG / § 50 I 2. Alt. POG
II. Formelle Rechtmäßigkeit
1. Zuständigkeit
2. Verfahren
3. Form
III. Materielle Rechtmäßigkeit
1. Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen
a. Vorliegen von Zwang (Abgrenzung zur unmittelbaren Ausführung)
b. Verwaltungsakt der Polizei, der vollziehbar ist und auf die Vornahme einer Handlung, Duldung oder Unterlassung gerichtet ist
Der Verwaltungsakt ist vollziehbar, wenn erunanfechtbar (1.Alt.) istoder VA keine aufschiebende Wirkung hat (2.Alt)
c. Rechtmäßigkeitszusammenhang zwischen Primär- und Sekundärakt
P: Konnexität:Wenn „unanfechtbar“ ist RM keine Voraussetzung.
Wenn „keine aufschiebende Wirkung“ dann ist streitig, ob RM vorliegen muss:
e.A. (+) wegen effektivem Rechtsschutz
h.M. (-) wegen effektiver Gefahrenabwehr
d. Nichterfüllung der Verpflichtung
e. Fortdauer der Gefahrenlage
f. Verhältnismäßigkeit des Zwangs als solchen
g. ordnungsgemäße Ermessensausübung bzgl. des Zwangs als solchen
2. Besondere Vollstreckungsvoraussetzungen
a. Androhung, § 63 VwVG oder § 56 PolG
b. Besondere Voraussetzungen der Zwangsmittel
c. Verhältnismäßigkeit und ordnunsgemäße Ermessensausübung bzgl. Auswahl und Anwendung des konkreten Zwangsmittels
d. Fehlen von Vollstreckungshindernissen
Alle Schemata aus dem Öff-Recht im schönen PDF-Format zum Download!
Für unsere Nutzer haben wir in dem Link zum Download einen Rabatt hinterlegt, der beim Checkout automatisch abgezogen wird.
Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!
Das könnte Dich auch interessieren
Der Semesterplaner, den wir uns im Studium gewünscht hätten:
Mehr dazu
Unsere Inhalte als Downloads:
Mehr dazu3.000 Euro Stipendium
Zur AnmeldungEvent-Kalender
Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!













