Schema zum Istkaufmann, § 1 I HGB
Istkaufmann = Wer ein Handelsgewerbe betreibt, § 1 I HGB
I. Vorliegen eines Gewerbes, § 1 II HGB
(5 positive, 4 negative und 1 strittige Voraussetzungen)
1. Positive Voraussetzungen
a) Offen
b) Planmäßig
c) Auf Dauer
d) Selbstständig
e) Mit Gewinnerzielungsabsicht
2. Negative Voraussetzungen
a) Kein freier Beruf
b) Keine Urproduktion
c) Keine reine Vermögensverwaltung, vgl. § 105 II HGB
d) Keine hoheitliche Tätigkeit
3. P: Strittig, ob Tätigkeit erlaubt sein muss
II. Vorliegen eines Handelsgewerbes
wird grds. vermutet
Ausnahme: Es ergibt sich nach Art und Umfang etwas anderes (beides muss kumulativ vorliegen)
Indizien sind z.B.: Art der Geschäftstätigkeit, Mitarbeiterzahl, Größe und Organisation
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