Schema zur Gefahrenabwehrverordnung nach § 25 ff OBG

I. Ermächtigungsgrundlage

Spezialgesetz oder §§ 25- 27 OBG

II. Formelle Rechtmäßigkeit

1. Zuständigkeit

a) Sachliche Zuständigkeit, §§ 26, 27 OBG

b) Verbandskompetenz, § 27 II, III OBG

c) Organkompetenz, § 27 IV OBG

2. Verfahren

a) Verfahrensprobleme aus der GO

b) § 26 III OBG, wenn Ministerium VO erlässt

c)Verkündung und Inkrafttreten, §§ 33, 34 OBG

3. Form, § 30 OBG

III. Materielle Rechtmäßigkeit

1. Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage

Vorliegen einer abstrakten Gefahr

2. Verantwortlicher, §§ 17-19 OBG

3. Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht, § 28 OBG

4. Ermessen

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