Schema zur Gefahrenabwehrverordnung nach § 25 ff OBG
I. Ermächtigungsgrundlage
Spezialgesetz oder §§ 25- 27 OBG
II. Formelle Rechtmäßigkeit
1. Zuständigkeit
a) Sachliche Zuständigkeit, §§ 26, 27 OBG
b) Verbandskompetenz, § 27 II, III OBG
c) Organkompetenz, § 27 IV OBG
2. Verfahren
a) Verfahrensprobleme aus der GO
b) § 26 III OBG, wenn Ministerium VO erlässt
c)Verkündung und Inkrafttreten, §§ 33, 34 OBG
3. Form, § 30 OBG
III. Materielle Rechtmäßigkeit
1. Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage
Vorliegen einer abstrakten Gefahr
2. Verantwortlicher, §§ 17-19 OBG
3. Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht, § 28 OBG
4. Ermessen
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