Schema zum schweren Bandendiebstahl §§ 242 I, 244a StGB

I. Tatbestand

1. § 242 I StGB (+)

2. § 244a StGB

a. als Mitglied einer Bande unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds

Eine Bande ist der Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbstständige, im Einzelnen noch nicht hinreichend bestimmte Straftaten zu begehen. Die Mitwirkung setzt kein Handeln der Bande vor Ort voraus.

b. Tatvarianten

aa. §§ 244a I Var. 1, 243 I 2 Nr. 1-6 StGB oder

bb. §§ 244a I Var. 2, 244 I Nr. 1 StGB oder

aaa. Beisichführen einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs

Ein Täter führt eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei sich, wenn ihm das Mittel während des Tathergangs zur Verfügung steht, d.h. so in seiner räumlichen Nähe ist, dass er es jederzeit, also ohne nennenswerten Zeitaufwand und ohne besondere Schwierigkeiten benutzen kann.

Unter Waffe ist eine solche im technischen Sinn zu verstehen, die zwecks Kampfunfähig-Machung, Verletzung oder Tötung gefertigt wurde, also Schuss-, Hieb-, Stich- oder Wurfwaffen. Sie müssen von vornherein dazu bestimmt sein, (nicht notwendigerweise Menschen) zumindest erhebliche Verletzungen zuzufügen.

Ein Werkzeug setzt voraus, dass der Täter eine (bewegliche) Sache bei sich führt, die als Tatmittel in Betracht kommt. Diese muss mindestens objektiv gefährlich, also aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit geeignet sein, bei entsprechender Verwendung erhebliche Verletzungen herbeizuführen.

bbb. Beisichführen eines sonstigen Werkzeugs/Mittels, um Widerstand zu brechen

cc. §§ 244a I Var. 3, 244 I Nr. 3 StGB

Eine Wohnung ist ein umschlossener und überdachter Raum, der einem Menschen zumindest vorübergehend als Unterkunft dient, ohne dass jedoch angesichts des Gesetzeszwecks zwingend Schlafräume vorhanden sein müssten.

II. Rechtswidrigkeit

III. Schuld

IV. Strafantrag, § 247 StGB

V. Minder schwerer Fall § 244a II StGB


     Zum Download der Schemata
Alle Schemata aus dem Strafrecht im schönen PDF-Format zum Download!

Für unsere Nutzer haben wir in dem Link zum Download einen Rabatt hinterlegt, der beim Checkout automatisch abgezogen wird.

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Das könnte Dich auch interessieren

I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Straftat Erforderlich ist eine rechtswidrige…
I. Wirksamer Werkvertrag Unter einem Werkvertrag versteht man einen Vertrag, durch den der…
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Objekt: Urkunde Eine Urkunde ist jede…

Hausarbeiten erfolgreich schreiben:

Die perfekte Hausarbeit Zum eBook Download

Klausuren erfolgreich schreiben:

Die perfekte Klausur Zum eBook Download

3.000 Euro Stipendium

Zur Anmeldung

Event-Kalender

Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!
Was hat Lawentus als Arbeitgeber zu bieten

Weitere Schemata

[Die „kleine Schwester“ der AG ist der Verein.] I. Entstehung der juristischen Person AG 1. Sa…
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Unfall im Straßenverkehr Hierbei handelt es sich…
I. Vorliegen eines gegenseitigen Vertrags Das Gegenseitigkeits- bzw. synallagmatische Verhältnis…
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Vortat: § 242 StGB oder § 249 StGB b) auf frisc…
Finde heraus, wen Du auf der Juracon kennenlernen kannst