Schema zum Versuch
0. Vorprüfung:
1. Keine Tatvollendung
2. Strafbarkeit des Versuchs
I. Tatbestand
1. Tatentschluss
Der Vorsatz muss auf die Vollendung der Tat bezogen sein.
2. Unmittelbares Ansetzen
Unmittelbares Ansetzen liegt vor, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt gehts los" überschritten hat und, aus der Sicht eines objektiven Dritten, ex ante keine weiteren entscheidenden Schritte zur Tatbegehung erforderlich sind.
II. Rechtswidrigkeit
Allgemeine Rechtfertigungsgründe
III. Schuld
Allgemeine Entschuldigungsgründe
IV. ggf. Rücktritt
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