Schema zum Versuch

0. Vorprüfung:

1. Keine Tatvollendung

2. Strafbarkeit des Versuchs

I. Tatbestand

1. Tatentschluss

Der Vorsatz muss auf die Vollendung der Tat bezogen sein.

2. Unmittelbares Ansetzen

Unmittelbares Ansetzen liegt vor, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt gehts los" überschritten hat und, aus der Sicht eines objektiven Dritten, ex ante keine weiteren entscheidenden Schritte zur Tatbegehung erforderlich sind.

II. Rechtswidrigkeit 

Allgemeine Rechtfertigungsgründe

III. Schuld 

Allgemeine Entschuldigungsgründe

IV. ggf. Rücktritt


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