Schema zum Grundbuchberichtigungsanspruch, § 894 BGB
I. Unrichtigkeit des Grundbuchs
Eine Grundbuchunrichtigkeit liegt immer dann vor, wenn eine Divergenz zwischen Grundbuchinhalt (formelle Rechtslage) und dinglicher Rechtslage (materielle Rechtslage) besteht.
1. Formelle Rechtslage
2. Materielle Rechtslage
hier Prüfung der Eigentumslage
II. Anspruchsberechtigter
Inhaber des Grundbuchberichtigungsanspruchs ist derjenige, dessen Recht nicht oder nicht richtig eingetragen ist.
III. Anspruchsgegner
Der Anspruch richtet sich gegen denjenigen, dessen Recht durch die Berichtigung betroffen wird.
IV. Keine Einwendungen des Anspruchsgegners
V. Rechtsfolge
Der Anspruchsgegner muss seine Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs erteilen.
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