Schema zum Grundbuchberichtigungsanspruch, § 894 BGB

I. Unrichtigkeit des Grundbuchs

Eine Grundbuchunrichtigkeit liegt immer dann vor, wenn eine Divergenz zwischen Grundbuchinhalt (formelle Rechtslage) und dinglicher Rechtslage (materielle Rechtslage) besteht.

1. Formelle Rechtslage

2. Materielle Rechtslage

hier Prüfung der Eigentumslage

II. Anspruchsberechtigter

Inhaber des Grundbuchberichtigungsanspruchs ist derjenige, dessen Recht nicht oder nicht richtig eingetragen ist.

III. Anspruchsgegner

Der Anspruch richtet sich gegen denjenigen, dessen Recht durch die Berichtigung betroffen wird.

IV. Keine Einwendungen des Anspruchsgegners

V. Rechtsfolge

Der Anspruchsgegner muss seine Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs erteilen.

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