Schema zum beschleunigten Verfahren, §§ 417 ff. StPO

Das beschleunigte Verfahren hat den Vorteil, dass einfache Fälle viel schneller abgeschlossen werden können, sodass die „Strafe der Tat auf dem Fuße folgen kann“.

I. Voraussetzungen

1. Antrag der StA auf beschleunigtes Verfahren, § 417 StP

2. Es liegt ein einfacher Sachverhalt vor

3. Die Beweislage ist klar

4. Zuständigkeit des Amtsgerichts

II. Vorteile

1. Es gibt kein Zwischenverfahren

2. Erleichterte Beweisaufnahme

3. Auch bei Verbrechen nach § 12 I StGB möglich.

In der Praxis sind beschleunigte Verfahren eher der Ausnahmefall, da die Voraussetzungen meist ungünstig sind für die StA. In der Regel ist ein SV nicht immer klar. Für die mündliche Prüfung sollte es dennoch bekannt sein.


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