Schema zur Halterhaftung nach § 7 I StVG

I. Rechtsgutsverletzung

Wie in § 823 I

II. Halter

Halter ist derjenige, der ein Kfz für eigene Rechnung im Gebrauch hat und die für den Gebrauch erforderliche Verfügungsgewalt besitzt.

III. Betrieb eines KFZ (Verletzungshandlung)

Wertung des StV: Verschuldensunabhängige Haftung, da Betrieb eines KFZ schon besondere Gefährlichkeit begründet

Legaldefinition des Kfz- Begriffs im § 1 II 2 StVG:

Kfz ein Landfahrzeug, das durch Maschinenkraft bewegt wird, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.

beim Betrieb“ = wenn sich die betriebsspezifische Gefahr verwirklicht hat; maschinentechnische oder verkehrstechnische (h.M.) Auffassung 

III. Haftungsbegründende Kausalität

IV. Kein Ausschluss

Nach § 7 II StVG Enthaftung, wenn höhere Gewalt vorliegt.

Höhere Gewalt: Höhere Gewalt ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder Handlungen Dritter herbeigeführtes Ereignis, das unvorhersehbar ist und weder bei größter Sorgfalt noch wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist.

V. Kausaler Schaden

Alle Schemata aus dem Zivilrecht im schönen PDF-Format zum Download!

Für unsere Nutzer haben wir in dem Link zum Download einen Rabatt hinterlegt, der beim Checkout automatisch abgezogen wird.

Zum Download der Schemata

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Das könnte Dich auch interessieren

I. Anfechtungsgrund Eigenschaftsirrtum (§ 119 II BGB) Beim Eigenschaftsirrtum irrt der…
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Taterfolg Vorsätzliche, rechtswidrige Haupttat…
I. Ermächtigungsgrundlage 1. Spezialgesetz 2. Standardmaßnahmen, §§ 12 ff. NPOG 3.…

Hausarbeiten erfolgreich schreiben:

Die perfekte Hausarbeit Zum eBook Download

Klausuren erfolgreich schreiben:

Die perfekte Klausur Zum eBook Download

3.000 Euro Stipendium

Zur Anmeldung

Event-Kalender

Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!
Was hat Möhrle Happ Luther als Arbeitgeber zu bieten

Weitere Schemata

I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Erfolg b) Fähigkeit zur Erfolgsabwendung Die h…
I. Anfechtungsgrund 1. Inhaltsirrtum § 119 I 1. Var. BGB Ein Inhaltsirrtum liegt vor, wenn der…
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a. Beeinflussung des Ergebnisses eines Datenverarbeitungsvo…
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Täuschung Einwirkung auf das Vorstellungsbild ein…
Was Osborne Clarke als Arbeitgeber zu bieten hat