Schema zum Anspruch auf Schadensersatz neben der Leistung aus §§ 327i Nr. 3 Var.1, 280 I BGB - Digitale Produkte - Gewährleistungsrecht
I. Verbrauchervertrag über digitale Produkte, §§ 310 III, 327 I, II BGB (Anwendungsbereich)
1. Verkäufer = Unternehmer, § 14 BGB
2. Käufer = Verbraucher, § 13 BGB
3. Vorliegen eines digitalen Produkts, § 327b III, IV BGB (auf das Kaufrecht keine Anwendung findet)
Ggf. Abgrenzung zum Kaufrecht nötig!
II. Mangelhaftes digitales Produkt, § 327e BGB
1. Abweichen von den subjektiven Anforderungen, § 327e II BGB
2. Abweichen von den objektiven Anforderungen, § 327e III BGB
3. Abweichung von den Anforderungen an die Integration, § 327e IV BGB
4. Rechtsmangel, § 327g BGB
III. Zur maßgeblichen Zeit, § 327b BGB
Gem. § 327e I 2 BGB: Zeitpunkt der Bereitstellung nach § 327b BGB
Beachte Beweislastumkehr in § 327k BGB
IV. Vertretenmüssen des Unternehmers
Vermutet, § 280 I 2 BGB
V. Schaden
VI. Keine Verjährung, § 327j I-IV BGB
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