Schema zur Defensivnotstandshilfe, § 228 BGB

I. Notstandshilfelage i.S.d. § 228 BGB eines Dritten

1. Gefahr für ein notstandsfähiges Rechtsgut eines Dritten

Anders als i.F.d § 227 BGB (Notwehr) braucht die Gefahr nicht gegenwärtig zu sein. Es reicht eine drohende Gefahr. Eine drohende Gefahr liegt vor, wenn eine auf tatsächliche Umstände gegründete Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts besteht.

Notstandsfähig sind alle rechtlich geschützten Interessen.

2. Gefahr muss von fremder Sache ausgehen

Fremd ist jede Sache, die nicht im Alleineigentum des Täters steht und nicht herrenlos ist - bzw. die im Miteigentum eines anderen steht.

II. Notstandshandlung

1. Zerstörung / Beschädigung

a) Zerstörung

Zerstört ist eine Sache, wenn sie so weitgehend beschädigt worden ist, dass ihre Gebrauchsfähigkeit vollkommen aufgehoben worden ist.​

b) Beschädigung

Beschädigung ist eine nicht ganz unerhebliche Verletzung der Substanz, sodass die Sache in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt wird.​

2. Erforderlichkeit

Eine Notstandshandlung ist erforderlich, wenn sie geeignet ist, die Gefahr abzuwenden und das mildeste zur Verfügung stehende Mittel darstellt.

3. Verhältnismäßigkeit

Der Eingriff ist verhältnismäßig, wenn das geschützte Interesse dem beeinträchtigten Interesse überwiegt.

Die Tat muss ein angemessenes Mittel sein, die Gefahr abzuwenden.

III. Subjektives Rechtfertigungselement

Abwendungswille

Der Täter muss der Gefahr mit Abwendungswillen für einen Dritten entgegentreten, also die Absicht im Sinne eines zielgerichteten Wollens besitzen, die Gefahr vollständig abzuwenden oder zumindest abzuschwächen.

Zum eBook Download

Alle Schemata aus dem Strafrecht im schönen Drucklayout als PDF-Download!

(Ein großer Rabatt wird Dir beim Checkout abgezogen!)

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Das könnte Dich auch interessieren

I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Objekt: Ein anderer Mensch b) Handlung:…
I. Zulässigkeit 1. Statthaftigkeit wenn ein Dritter behauptet, dass ihm am Gegenstand der…
I. Zulässigkeit 1. Statthaftigkeit wenn Einwendungen gegen die Zulässigkeit der…

Der Semesterplaner, den wir uns im Studium gewünscht hätten:

Der perfekte Semesterplaner Mehr dazu

Unsere Inhalte als Downloads:

Mehr dazu

3.000 Euro Stipendium

Zur Anmeldung

Event-Kalender

Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!
Was hat PLUTA als Arbeitgeber zu bieten

Weitere Schemata

A. Zulässigkeit I. Verwaltungsrechtsweg 1. Spezialzuweisung zum VerwG 2. Generalklausel, §…
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Körperliche Misshandlung b) Gesundheitsschädigung…
A. Zulässigkeit Da der Kläger den Erlass eines Verwaltungsaktes begehrt (Zulassung/Benutzung) eine…
I. Anfechtungsgrund Übermittlungsirrtum bei Einsetzung eines Boten (§ 120 BGB) Von einem Überm…
Was hat Kliemt Arbeitsrecht als Arbeitgeber zu bieten