Schema zur Defensivnotstandshilfe, § 228 BGB

I. Notstandshilfelage i.S.d. § 228 BGB eines Dritten

1. Gefahr für ein notstandsfähiges Rechtsgut eines Dritten

Anders als i.F.d § 227 BGB (Notwehr) braucht die Gefahr nicht gegenwärtig zu sein. Es reicht eine drohende Gefahr. Eine drohende Gefahr liegt vor, wenn eine auf tatsächliche Umstände gegründete Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts besteht.

Notstandsfähig sind alle rechtlich geschützten Interessen.

2. Gefahr muss von fremder Sache ausgehen

Fremd ist jede Sache, die nicht im Alleineigentum des Täters steht und nicht herrenlos ist - bzw. die im Miteigentum eines anderen steht.

II. Notstandshandlung

1. Zerstörung / Beschädigung

a) Zerstörung

Zerstört ist eine Sache, wenn sie so weitgehend beschädigt worden ist, dass ihre Gebrauchsfähigkeit vollkommen aufgehoben worden ist.​

b) Beschädigung

Beschädigung ist eine nicht ganz unerhebliche Verletzung der Substanz, sodass die Sache in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt wird.​

2. Erforderlichkeit

Eine Notstandshandlung ist erforderlich, wenn sie geeignet ist, die Gefahr abzuwenden und das mildeste zur Verfügung stehende Mittel darstellt.

3. Verhältnismäßigkeit

Der Eingriff ist verhältnismäßig, wenn das geschützte Interesse dem beeinträchtigten Interesse überwiegt.

Die Tat muss ein angemessenes Mittel sein, die Gefahr abzuwenden.

III. Subjektives Rechtfertigungselement

Abwendungswille

Der Täter muss der Gefahr mit Abwendungswillen für einen Dritten entgegentreten, also die Absicht im Sinne eines zielgerichteten Wollens besitzen, die Gefahr vollständig abzuwenden oder zumindest abzuschwächen.

Zum eBook Download

Alle Schemata aus dem Strafrecht im schönen Drucklayout als PDF-Download!

(Ein großer Rabatt wird Dir beim Checkout abgezogen!)

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Das könnte Dich auch interessieren

I. Rechtsgrundlage §§ 74, 75 EinlPrALR oder Richterrecht II. Beeinträchtigung einer…
Gang der Hauptverhandlung, §§ 243, 244, 258, 260, 268 StPO 1. Aufruf der Sache § 243 Abs. 1 S. 1…
I. Einigung, §§ 873 I, 1113 I BGB II. Eintragung im Grundbuch, §§ 873 I, 1115 I BGB III.…

Hausarbeiten erfolgreich schreiben:

Die perfekte Hausarbeit Zum eBook Download

Klausuren erfolgreich schreiben:

Die perfekte Klausur Zum eBook Download

3.000 Euro Stipendium

Zur Anmeldung

Event-Kalender

Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!
Finde heraus, was PwC Legal Dir als Arbeitgeber zu bieten hat

Weitere Schemata

1. Erwerb eines kaufmännischen Handelsgeschäfts unter Lebenden Mängel im Übernahmevertrag sind un…
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Erfolg b) Fähigkeit zur Erfolgsabwendung Die h…
I. Landgericht erstinstanzlich zuständig Straferwartung über 4 Jahre, § 24 I Nr. 2 GVG Oder De…
Das Grundrecht ist verletzt, wenn die hoheitliche Maßnahme in den Schutzbereich des Grundrechts eing…
Was hat Bird & Bird als Arbeitgeber zu bieten