Schema zum Nutzungsersatzanspruch gegen den bösgläubigen/verklagten Besitzer, §§ 987, 990 BGB

I. Vindikationslage

II. Bösgläubiger oder verklagter Besitzer

Rechtshängigkeit gem. §§ 261 I, 253 I ZPO mit Zustellung der Klage an den Beklagten

§ 990 I 1 BGB regelt anfängliche Bösgläubigkeit -> Maßstab § 932 II BGB

§ 990 I 2 BGB regelt nachträgliche Bösgläubigkeit -> Positive Kenntnis erforderlich

III. Nutzungen § 100 BGB

IV. Rechtsfolge: Nutzungsersatz

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