I. Mietvertrag, § 535 BGB
II. Sach- oder Rechtsmangel, § 536 BGB
III. Voraussetzungen des § 536a…
Schema zum Nutzungsersatzanspruch gegen den bösgläubigen/verklagten Besitzer, §§ 987, 990 BGB
I. Vindikationslage
II. Bösgläubiger oder verklagter Besitzer
Rechtshängigkeit gem. §§ 261 I, 253 I ZPO mit Zustellung der Klage an den Beklagten
§ 990 I 1 BGB regelt anfängliche Bösgläubigkeit -> Maßstab § 932 II BGB
§ 990 I 2 BGB regelt nachträgliche Bösgläubigkeit -> Positive Kenntnis erforderlich
III. Nutzungen § 100 BGB
IV. Rechtsfolge: Nutzungsersatz
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