Schema zu Bauordnungsmaßnahmen (spezielle Gefahrenabwehrverfügung)
I. Rechtsgrundlage
§ 58 I BauO oder
Spezialgesetzlich: § 22 StrWG, § 20 II BImSchG etc.
II. Formelle Rechtmäßigkeit
1. Zuständigkeit, § 57 I Nr. 3 BauO
2. Verfahren, z.B. Anhörung nach § 28 VwVfG
3. Form
III. Materielle Rechtmäßigkeit
1. Bauliche Anlage iSd § 58 II i.V.m. § 2 I BauO
2. Die weiteren Voraussetzungen ergeben sich je nach Intensität der Maßnahme
(VHM- Prüfung)
Beseitigungsverfügung:
Formelle und materielle Baurechtswidrigkeit
Formelle Baurechtswidrigkeit: Eine genehmigungsbedürftige Anlage existiert ohne Baugenehmigung
Materielle Baurechtswidrigkeit: Eine bauliche Anlage ist weder jetzt genehmigungsfähig, noch war sie es zu irgendeinem früheren Zeitpunkt (str. ob 3 Monate erforderlich).
Baueinstellungsverfügung:
Formelle oder materielle Baurechtswidrigkeit
Nutzungsuntersagung:
Streitig
e.A.: formelle und materielle Baurechtswidrigkeit
a.A.: formelle oder materielle Baurechtswidrigkeit
h.M.: formelle Baurechtswidrigkeit reicht, aber Berücksichtigung der materiellen Baurechtswidrigkeit im Ermessen
3. Verantwortlichkeit, §§ 53 ff. BauO
4. Allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen
a) Bestimmtheit
b) Möglichkeit
5. Ermessen gem. § 58 II 2 BauO
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