Schema zum schlichten Unterlassungsanspruch

I. Anspruchsgrundlage

gewohnheitsrechtlich anerkannt; Herleitung aus den Grundrechten, Art. 20 Abs. 3 GG; § 1004 BGB analog

1. Voraussetzungen

a) Eingriff durch vorangegangenes hoheitliches Handeln in ein subjektives geschütztes Rechtsgut

Der hoheitliche Eingriff muss ein subjektives öffentliches Recht verletzen, insb. Eingriff in den Schutzbereich eines Grundrechts

b) Kausalität des hoheitlichen Handelns für den Eingriff

d.h. der Eingriff muss unmittelbare kausale Folge des Handelns sein, mittelbare Folge nicht ausreichend

c) Wiederholungsgefahr

d.h. wenn die Gefahr der Wiederholung einer schon einmal vorgenommenen Handlung besteht

d) Rechtswidrigkeit des Eingriffs

d.h. es darf keine Duldungspflicht bestehen und der Eingriff darf nicht von der Rechtsordnung gedeckt sein (durch o. aufgrund eines Gesetzes)

2. Rechtsfolge

Unterlassen des weiteren hoheitlichen Handelns

II. Geltendmachung

Der schlichte Unterlassungsanspruch ist vor den Verwaltungsgerichten im Wege der allgemeinen Leistungsklage geltend zu machen.

Zum Download der Schemata

Alle Schemata aus dem Öff-Recht im schönen PDF-Format zum Download!

Für unsere Nutzer haben wir in dem Link zum Download einen Rabatt hinterlegt, der beim Checkout automatisch abgezogen wird.

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Das könnte Dich auch interessieren

I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Verkehrsfremder Eingriff = Eingriff von außen in…
I. Arten der Unmöglichkeit Bei dem Begriff der Unmöglichkeit ist zwischen der subjektiven…
Ein Vertrag ist ein grds. zweiseitiges Rechtsgeschäft, bei dem durch zwei übereinstimmende, in…

Der Semesterplaner, den wir uns im Studium gewünscht hätten:

Der perfekte Semesterplaner Mehr dazu

Unsere Inhalte als Downloads:

Mehr dazu

3.000 Euro Stipendium

Zur Anmeldung

Event-Kalender

Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!
Was hat PLUTA als Arbeitgeber zu bieten

Weitere Schemata

I. Antrag eines Ehegatten, §§ 1564, 1565 I BGB II. Scheitern der Ehe Unwiderlegliche Vermutung…
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Objekt: Urkunde Eine Urkunde ist jede verkörperte…
I. Verwirklichung des räuberischen Diebstahls, § 252 StGB II. § 250 StGB: 1. § 250 I StGB a…
Das Grundrecht ist verletzt, wenn die hoheitliche Maßnahme in den Schutzbereich des Grundrechts eing…
Was hat Möhrle Happ Luther als Arbeitgeber zu bieten