Schema zum Anspruch auf Minderung aus §§ 327i Nr. 2 Alt. 2, 327n BGB - Digitale Produkte - Gewährleistungsrecht

I. Verbrauchervertrag über digitale Produkte, §§ 310 III, 327 I, II BGB (Anwendungsbereich)

1. Verkäufer = Unternehmer, § 14 BGB

2. Käufer = Verbraucher, § 13 BGB

3. Vorliegen eines digitalen Produkts, § 327b III, IV BGB (auf das Kaufrecht keine Anwendung findet)

Ggf. Abgrenzung zum Kaufrecht nötig!

II. Mangelhaftes digitales Produkt, § 327e BGB

1. Abweichen von subjektiven Anforderungen, § 327e II BGB

2. Abweichen von objektiven Anforderungen, § 327e III BGB

3. Abweichung von den Anforderungen an die Integration, § 327e IV BGB

4. Rechtsmangel, § 327g BGB

III. Zur maßgeblichen Zeit, § 327b BGB

Gem. § 327e I 2 BGB: Zeitpunkt der Bereitstellung nach § 327b BGB

Beachte Beweislastumkehr in § 327k BGB

IV. Vorliegen eines Vertragsbeendigungsgrundes, § 327m I Nr.1-6 BGB

V. Erklärung der Minderung, § 327n I 1 BGB

VI. Kein Fall des § 327j V, § 218 BGB

Wird das Gestaltungsrecht zu spät ausgeübt, wird es gem. § 218 BGB unwirksam!

Alle Schemata aus dem Zivilrecht im schönen PDF-Format zum Download!

Für unsere Nutzer haben wir in dem Link zum Download einen Rabatt hinterlegt, der beim Checkout automatisch abgezogen wird.

Zum Download der Schemata

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Das könnte Dich auch interessieren

I. Tatbestand des § 226 II StGB 1. Objektiver Tatbestand des § 223 I StGB 2.…
Voraussetzungen I. Wirksame Ehe / kein Getrenntleben, §§ 1357 III, 1567 I BGB Beachte:…
I. Dingliche Einigung (§ 873) mit dem Inhalt des § 1191 BGB II. Eintragung der Grundschuld in das…

Der Semesterplaner, den wir uns im Studium gewünscht hätten:

Der perfekte Semesterplaner Mehr dazu

Unsere Inhalte als Downloads:

Mehr dazu

3.000 Euro Stipendium

Zur Anmeldung

Event-Kalender

Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!
Finde heraus, was PwC Legal Dir als Arbeitgeber zu bieten hat

Weitere Schemata

I. Wirksamer Kaufvertrag Der Kaufvertrag ist ein synallagmatischer Vertrag, also ein Vertrag gege…
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Tathandlung (1) Abs. 1 Nr. 1: Einen Menschen in e…
I. Mietvertrag, § 535 BGB II. Sach- oder Rechtsmangel, § 536 BGB III. Voraussetzungen des § 536a I…
I. Rücktrittserklärung, § 349 BGB II. Rücktrittsgrund 1. Vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht,…
Was hat PLUTA als Arbeitgeber zu bieten