Schema zur Aktiengesellschaft (AG)

[Die „kleine Schwester“ der AG ist der Verein.]

I. Entstehung der juristischen Person AG

1. Satzung

2. Übernahme von Aktien

3. Bestellung der Organe (Aufsichtsrat §§ 95 ff. AktG), Hauptversammlung §§ 118 ff. AktG, Vorstand §§ 76 ff. AktG

4. Eintragung ins Handelsregister

II. Rechtsfähigkeit

Rechtsfähig nach § 1 I 1 AktG

III. Haftung der Gesellschafter

Organe und Aktionäre sind von der Haftung frei. Nur AG als eigenständige juristische Person haftet gegenüber Dritten.

Zurechnung des Gesellschafterhandelns an die Gesellschaft nach § 31 BGB analog.

IV. Vertretung

AG wird vertreten durch den Vorstand, § 78 I AktG

V. Beendigung

Phase 1: Auflösung, wenn Auflösungsgründe nach § 262 AktG

Phase 2: Eintragung der Auflösung und Bekanntmachung

Phase 3: Liquidation, § 264 AktG

Beachte: Immer auch zumindest gedanklich zum eingetragenen rechtsfähigen Verein abgrenzen!

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