Schema zur Aufhebung eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes
Belastender VA nach § 48 I 1 VwVfG:
I. Ermächtigungsgrundlage, § 48 I 1 VwVfG
Beachte: Spezialregelungen, zB. § 15 I GastG, § 14 BBG
II. Formelle Rechtmäßigkeit
III. Materielle Rechtmäßigkeit
1. Tatbestandsvoraussetzungen § 48 I 1 VwVfG
a) Rechtswidriger VA
b) belastender VA
2. Rechtsfolge
Ermessen
Begünstigender VA gem. § 48 I 1, 2, II bis IV VwVfG:
I. Ermächtigungsgrundlage, § 48 I 2 VwVfG
II. Formelle Rechtmäßigkeit
III. Materielle Rechtmäßigkeit
1. Tatbestandsvoraussetzungen, § 48 I 2 VwVfG
a) Aufzuhebender VA rechtswidrig und begünstigend
b) Vertrauensschutzprüfung
aa) bei Geld-/Sachleistung (zB. Sozialleistungen, BAFöG): Abwägung nach § 48 II VwVfG
bb) sonstige Begünstigung (zB. Baugenehmigung): Keine Voraussetzungen, § 48 III VwVfG
c) Rücknahmefrist, § 48 IV 1 VwVfG
Streitig ist, ab wann die Jahresfrist beginnt:
e.A.: Jahresfrist ist Bearbeitungsfrist: Fristbeginn mit Kenntnis einer Tatsache, die Aufhebung rechtfertigt
Argument: Missbrauchsgefahr
h.M.: Jahresfrist ist Entscheidungsfrist: Fristbeginn mit Kenntnis von der RW sowie allen für die Rücknahmeentscheidung maßgeblichen Tatsachen
Argument: Wortlaut und „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“
2. Rechtsfolge
Ermessen
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