Schema zum Schadensersatz statt der Leistung, §§ 437 Nr. 3 Var. 1, 280 I, III, 281 BGB
I. Wirksamer Kaufvertrag
Der Kaufvertrag ist ein synallagmatischer Vertrag, also ein Vertrag gegenseitiger Verpflichtungen.
II. Mangelhafte Leistung
III. Keine Nacherfüllung gem. § 437 Nr. 1, 439 BGB
IV. Angemessene Fristsetzung / Entbehrlichkeit
Beachte: § 440 BGB
[MERKE: Auch eine unangemessen kurze Frist setzt eine angemessene Frist in Gang!]
V. Erfolgloser Fristablauf
VI. Vertretenmüssen des Verkäufers
zu vertreten hat der Schuldner nach § 276 I 1 BGB grundsätzlich Vorsatz und Fahrlässigkeit
vertretenmüssen wird gem. § 280 I 2 BGB vermutet
VII. Keine Verjährung, § 438
VIII. Kein Ausschluss der Mängelhaftung
Ausschluss gem. §§ 442, 445 BGB, § 377 HGB
IX. Rechtsfolge: Schadensersatz statt der Leistung
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