Schema zur Begründetheit der Verfassungsbeschwerde bzgl. der Berufsfreiheit, Art. 12 I GG

Das Grundrecht ist verletzt, wenn die hoheitliche Maßnahme in den Schutzbereich des Grundrechts eingreift und dieser Eingriff verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist.

A. Schutzbereich betroffen

I. Sachlicher Schutzbereich

Art. 12 I GG: Beruf = jede auf Dauer angelegte, der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dienende Betätigung, die nicht schlechthin gemeinschädlich ist (Berufswahlfreiheit / Berufsausübungsfreiheit). 

II. Persönlicher Schutzbereich

1. Grundrechtsfähigkeit

2. Grundrechtsberechtigung

3. Grundrechtsmündigkeit

B. durch Eingriff

Ein Eingriff liegt vor, wenn ein staatliches Handeln dem Einzelnen ein grundrechtlich geschütztes Verhalten erschwert oder ganz oder teilweise unmöglich gemacht wird.

Immer (+), wenn gezielte und spezifische Beschränkungen des Freiheitsbereichs (subjektiv berufsregelnde Tendenz) vorliegen

Bei Realakten oder faktischen mittelbaren Beeinträchtigungen (+), wenn diese in engem Zusammenhang mit Beruf stehen und objektiv eine berufsregelnde Tendenz erkennbar ist oder bei schwerwiegenden Beeinträchtigungen

C. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung

I. Einschränkungsmöglichkeit

Regelungsvorbehalt in Abs. 1 S. 2 ist als Einschränkungsvorbehalt zu verstehen und bezieht sich nach h.M. insgesamt auf das Grundrecht der Berufsfreiheit.

Drei-Stufen-Theorie:

1. Stufe: Berufsausübungsregelung

2. Stufe: Berufswahlregelung mit subjektiven Zulassungsvoraussetzungen

3. Stufe: Berufswahlregelung mit objektiven Zulassungsvoraussetzungen

II. Eingriff von Einschränkungsmöglichkeiten gedeckt

1. Eingriff ist Gesetz - Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes

a) formell

b) materiell

(1) Vorschriften außerhalb des Grundrechte-Katalogs

(2) Schranken-Schranken

(aa) Besondere Anforderungen

(bb) Verhältnismäßigkeit
Gemäß dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit muss jede Maßnahme, die in Grundrechte eingreift, einem legitimen öffentlichen Zweck dienen und außerdem geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn (angemessen) sein.

Die Verhältnismäßigkeitsprüfung richtet sich nach der Drei-Stufen-Theorie:

(aaa) Legitimer Zweck
1. Stufe: Schutz eines Gemeinschaftsgutes
2. Stufe: Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsgutes
3. Abwehr schwerer nachweisbarer/höchstwahrscheinlicher Gefahren für ein überragendes Gemeinschaftsgut.

(bbb) Geeignetheit
Grundsatz der Zwecktauglichkeit

(ccc) Erforderlichkeit
Es darf kein milderes Mittel geben, das in gleicher Weise den bezweckten Erfolg erreicht.

(ddd) Angemessenheit
Vor- und Nachteile müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen.

 

2. Eingriff ist anderer Akt der öffentlichen Gewalt

Akt bedarf einer wirksamen und verfassungsmäßigen Rechtsgrundlage

a) formelle Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlage

b) materielle Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlage

(1) Vorschriften außerhalb des Grundrechte-Katalogs

(2) Schranken-Schranken

(aa) Besondere Anforderungen

(bb) Verhältnismäßigkeit
Gemäß dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit muss jede Maßnahme, die in Grundrechte eingreift, einem legitimen öffentlichen Zweck dienen und außerdem geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn (angemessen) sein.

(aaa) Legitimer Zweck
1. Stufe: Schutz eines Gemeinschaftsgutes
2. Stufe: Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsgutes
3. Abwehr schwerer nachweisbarer/höchstwahrscheinlicher Gefahren für ein überragendes Gemeinschaftsgut.

(bbb) Geeignetheit
Grundsatz der Zwecktauglichkeit

(ccc) Erforderlichkeit
Es darf kein milderes Mittel geben, das in gleicher Weise den bezweckten Erfolg erreicht.

(ddd) Angemessenheit
Vor- und Nachteile müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen.

 

c) Materielle Verfassungsmäßigkeit des Aktes

d) Verhältnismäßigkeit des Einzelaktes

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Das könnte Dich auch interessieren

I. Anspruchsgrundlage gewohnheitsrechtlich anerkannt; Herleitung aus den Grundrechten, Art. 20 Abs…
B. Begründetheit Die Verfassungsbeschwerde ist begründet, soweit ein Eingriff in den Schutzbereich…
I. Rechtsgrundlage §§ 74, 75 EinlPrALR oder Richterrecht II. Beeinträchtigung einer…

Hausarbeiten erfolgreich schreiben:

Die perfekte Hausarbeit Zum eBook Download

Klausuren erfolgreich schreiben:

Die perfekte Klausur Zum eBook Download

3.000 Euro Stipendium

Zur Anmeldung

Event-Kalender

Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!
Finde heraus, was PwC Legal Dir als Arbeitgeber zu bieten hat

Weitere Schemata

I. Notstandslage i.S.d. § 228 BGB  1. Gefahr für ein notstandsfähiges Rechtsgut Anders al…
I. Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts Nach Art. 93 I Nr. 4a GG, §§ 13 Nr. 8a, 90 ff. BVe…
I. Idealkonkurrenz (Tateinheit, § 52 StGB) 1. Eine Tathandlung a) Handlung im natürlichen Sin…
I. Prüfung des § 242 I StGB (Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld) Tatbestand des § 242 I St…
Was hat PLUTA als Arbeitgeber zu bieten