Schema zur Begründetheit der Verfassungsbeschwerde bzgl. der Berufsfreiheit, Art. 12 I GG

Das Grundrecht ist verletzt, wenn die hoheitliche Maßnahme in den Schutzbereich des Grundrechts eingreift und dieser Eingriff verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist.

A. Schutzbereich betroffen

I. Sachlicher Schutzbereich

Art. 12 I GG: Beruf = jede auf Dauer angelegte, der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dienende Betätigung, die nicht schlechthin gemeinschädlich ist (Berufswahlfreiheit / Berufsausübungsfreiheit).

II. Persönlicher Schutzbereich

1. Grundrechtsfähigkeit

2. Grundrechtsberechtigung

3. Grundrechtsmündigkeit

B. durch Eingriff

Ein Eingriff liegt vor, wenn ein staatliches Handeln dem Einzelnen ein grundrechtlich geschütztes Verhalten erschwert oder ganz oder teilweise unmöglich gemacht wird.

Immer (+), wenn gezielte und spezifische Beschränkungen des Freiheitsbereichs (subjektiv berufsregelnde Tendenz) vorliegen

Bei Realakten oder faktischen mittelbaren Beeinträchtigungen (+), wenn diese in engem Zusammenhang mit Beruf stehen und objektiv eine berufsregelnde Tendenz erkennbar ist oder bei schwerwiegenden Beeinträchtigungen

C. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung

I. Einschränkungsmöglichkeit

Regelungsvorbehalt in Abs. 1 S. 2 ist als Einschränkungsvorbehalt zu verstehen und bezieht sich nach h.M. insgesamt auf das Grundrecht der Berufsfreiheit.

Drei-Stufen-Theorie:

1. Stufe: Berufsausübungsregelung

2. Stufe: Berufswahlregelung mit subjektiven Zulassungsvoraussetzungen

3. Stufe: Berufswahlregelung mit objektiven Zulassungsvoraussetzungen

II. Eingriff von Einschränkungsmöglichkeiten gedeckt

1. Eingriff ist Gesetz - Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes

a) formell

b) materiell

(1) Vorschriften außerhalb des Grundrechte-Katalogs

(2) Schranken-Schranken

(aa) Besondere Anforderungen

(bb) Verhältnismäßigkeit

Gemäß dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit muss jede Maßnahme, die in Grundrechte eingreift, einem legitimen öffentlichen Zweck dienen und außerdem geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn (angemessen) sein.

Die Verhältnismäßigkeitsprüfung richtet sich nach der Drei-Stufen-Theorie:

(aaa) Legitimer Zweck

1. Stufe: Schutz eines Gemeinschaftsgutes

2. Stufe: Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsgutes

3. Abwehr schwerer nachweisbarer/höchstwahrscheinlicher Gefahren für ein überragendes Gemeinschaftsgut.

(bbb) Geeignetheit

Grundsatz der Zwecktauglichkeit

(ccc) Erforderlichkeit

Es darf kein milderes Mittel geben, das in gleicher Weise den bezweckten Erfolg erreicht.

(ddd) Angemessenheit

Vor- und Nachteile müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen.

2. Eingriff ist anderer Akt der öffentlichen Gewalt

Akt bedarf einer wirksamen und verfassungsmäßigen Rechtsgrundlage

a) formelle Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlage

b) materielle Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlage

(1) Vorschriften außerhalb des Grundrechte-Katalogs

(2) Schranken-Schranken

(aa) Besondere Anforderungen

(bb) Verhältnismäßigkeit

Gemäß dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit muss jede Maßnahme, die in Grundrechte eingreift, einem legitimen öffentlichen Zweck dienen und außerdem geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn (angemessen) sein.

(aaa) Legitimer Zweck

1. Stufe: Schutz eines Gemeinschaftsgutes

2. Stufe: Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsgutes

3. Abwehr schwerer nachweisbarer/höchstwahrscheinlicher Gefahren für ein überragendes Gemeinschaftsgut.

(bbb) Geeignetheit

Grundsatz der Zwecktauglichkeit

(ccc) Erforderlichkeit

Es darf kein milderes Mittel geben, das in gleicher Weise den bezweckten Erfolg erreicht.

(ddd) Angemessenheit

Vor- und Nachteile müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen.

c) Materielle Verfassungsmäßigkeit des Aktes

d) Verhältnismäßigkeit des Einzelaktes

Zum Download der Schemata

Alle Schemata aus dem Öff-Recht im schönen PDF-Format zum Download!

Für unsere Nutzer haben wir in dem Link zum Download einen Rabatt hinterlegt, der beim Checkout automatisch abgezogen wird.

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Das könnte Dich auch interessieren

I. Voraussetzungen („haftungsbegründender Tatbestand“) 1. Rechtsgutverletzung: wie bei § 823 I BGB…
I. Tatbestand (§ 306b I StGB) 1. Objektiver Tatbestand a) Verwirklichung des Grunddelikts…
I. Einigung über die Übertragung des AWR, § 929 S. 1 BGB analog II. Übergabe/-surrogat III.…

Der Semesterplaner, den wir uns im Studium gewünscht hätten:

Der perfekte Semesterplaner Mehr dazu

Unsere Inhalte als Downloads:

Mehr dazu

3.000 Euro Stipendium

Zur Anmeldung

Event-Kalender

Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!
Finde heraus, was ADVANT Beiten Dir als Arbeitgeber zu bieten hat

Weitere Schemata

Es werden nur die Punkte geprüft, die problematisch sind. I. Ordnungsgemäße Klageerhebung, § 253…
Voraussetzungen 1. Rechtsscheintatbestand 2. Zurechenbarkeit 3. Gutgläubigkeit 4. Kausal…
I. Wirksamer Kaufvertrag iSd. § 433 BGB II. Sachmangel iSd. § 434 BGB III. Bei Gefahrübergang, § 4…
I. Anspruchsgrundlage gewohnheitsrechtlich anerkannt; Herleitung aus den Grundrechten, Art. 20 Abs.…
Was hat Möhrle Happ Luther als Arbeitgeber zu bieten