Schema zum Schadensersatz statt der Leistung beim Werkvertrag, §§ 634 Nr. 4 Alt. 1, 280 I, III, 281 BGB

I. Vorliegen eines Werkvertrags

Unter einem Werkvertrag versteht man einen Vertrag, durch den der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet wird. Gegenstand des Werkvertrages kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.

II. Fällige und einredefreie Leistungspflicht

III. Mangelhafte, behebbare Leistung und Abnahme, §§ 633 I, 280 I BGB

IV. Fristsetzung (§§ 280 III, 281 I S. 1 BGB)

ggf. entbehrlich, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert hat oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs rechtfertigen, § 281 II BGB

V. Erfolgloser Fristablauf

VI. Vertretenmüssen des Werkunternehmers, §§ 280 I 2 BGB

Wird vermutet, § 280 I 2 BGB.

VII. Keine Verjährung, § 634a BGB

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Das könnte Dich auch interessieren

Geschütztes Rechtsgut: Staatliche Rechtspflege Merke: Die Aussagedelikte sind abstrakte…
I. Rechtsgrundlage § 64 I NPOG (ggf. iVm. § 70 I NVwVG) II. Formelle Rechtmäßigkeit der…
I. Rücktrittserklärung, § 349 BGB II. Rücktrittsgrund 1. Vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht…

Der Semesterplaner, den wir uns im Studium gewünscht hätten:

Der perfekte Semesterplaner Mehr dazu

Unsere Inhalte als Downloads:

Mehr dazu

3.000 Euro Stipendium

Zur Anmeldung

Event-Kalender

Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!
Finde heraus, was PwC Legal Dir als Arbeitgeber zu bieten hat

Weitere Schemata

I. Tatbestand (§ 306b I StGB) 1. Objektiver Tatbestand a) Verwirklichung des Grunddelikts Ve…
Dabei handelt der Geschäftsführer ein fremdes Geschäft als das eines anderen I. Geschäftsbesorgung…
I. Einsetzung in jedem Fall durch Beschluss des Bundestages 1. Einsetzungsantrag ( Mehrheits-/Min…
I. Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV) Erforderlich ist, dass im Zeitpunkt der Nutzungsziehung ein…
Finde heraus, was Dir die Juracon zu bieten hat