Schema zum Untersuchungsausschuss, Art. 44 GG

I. Einsetzung in jedem Fall durch Beschluss des Bundestages

1. Einsetzungsantrag ( Mehrheits-/Minderheitenenquote)

2. Antragsinhalt

Anforderungen an Beweisthema-/Gegenstand

a) hinreichend bestimmt

b) Einschränkung durch Art. 20, 28 GG

c) Einschränkung durch Gewaltenteilung

d) Verhältnismäßigkeit

e) Öffentliches Interesse

Dieser Punkt ist streitig:

e.A. erforderlich, immanente Schranke aus Art. 44 GG

a.A. nicht erforderlich, wegen Wortlaut und ¼ ist Indiz genug

3. Einsetzungsbeschluss

Keine Änderung des Themas, § 2 II PUAG

4. Zusammensetzung, §§ 4, 5 PUAG

II. Befugnisse/ Schranken

1. durch inhaltliche Zuständigkeit des Bundestages

2. Vorbereitung von Beschlüssen des Bundestages

3. innerhalb dieser Schranken: Ermittlungen, Beweiserhebung

- Beweiserhebung, Art. 44 II GG, aber §§ 17 ff PUAG lex specialis

- Minderheitenrecht auf Formulierung des Beweisthemas beschränkt

- Öffentlichkeitsgrundsatz, § 13 PUAG

- Rechte des Betroffenen, § 32 PUAG

III. Rechtsschutz

§ 36 PUAG / Art. 93 I Nr. 1 GG

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