Schema zum Untersuchungsausschuss, Art. 44 GG
I. Einsetzung in jedem Fall durch Beschluss des Bundestages
1. Einsetzungsantrag ( Mehrheits-/Minderheitenenquote)
2. Antragsinhalt
Anforderungen an Beweisthema-/Gegenstand
a) hinreichend bestimmt
b) Einschränkung durch Art. 20, 28 GG
c) Einschränkung durch Gewaltenteilung
d) Verhältnismäßigkeit
e) Öffentliches Interesse
Dieser Punkt ist streitig:
e.A. erforderlich, immanente Schranke aus Art. 44 GG
a.A. nicht erforderlich, wegen Wortlaut und ¼ ist Indiz genug
3. Einsetzungsbeschluss
Keine Änderung des Themas, § 2 II PUAG
4. Zusammensetzung, §§ 4, 5 PUAG
II. Befugnisse/ Schranken
1. durch inhaltliche Zuständigkeit des Bundestages
2. Vorbereitung von Beschlüssen des Bundestages
3. innerhalb dieser Schranken: Ermittlungen, Beweiserhebung
- Beweiserhebung, Art. 44 II GG, aber §§ 17 ff PUAG lex specialis
- Minderheitenrecht auf Formulierung des Beweisthemas beschränkt
- Öffentlichkeitsgrundsatz, § 13 PUAG
- Rechte des Betroffenen, § 32 PUAG
III. Rechtsschutz
§ 36 PUAG / Art. 93 I Nr. 1 GG
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