Schema zur entgeltlichen Verfügung eines Nichtberechtigten, § 816 I S. 1 BGB
I. § 816 I S. 1 BGB
1. Verfügung
Darunter ist jede Aufhebung, Übertragung, Belastung und Inhaltsänderung einer Rechtsposition zu verstehen.
2. Entgeltlichkeit dieser Verfügung
3. keine Berechtigung des Verfügenden
Die Berechtigung meint die Befugnis, das Eigentum an einer Sache in eigenem Namen auf eine andere Person zu übertragen.
4. Wirksam gegenüber dem Berechtigten
a) Gutgläubiger Erwerb
b) Genehmigung, § 185 II BGB
II. Rechtsfolge
Herausgabe des Erlangten, §§ 816, 818 BGB
P: Welcher Wert muss ersetzt werden: h.M. Gewinnherausgabetheorie
Alle Schemata aus dem Zivilrecht im schönen PDF-Format zum Download!
Für unsere Nutzer haben wir in dem Link zum Download einen Rabatt hinterlegt, der beim Checkout automatisch abgezogen wird.
Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!
Das könnte Dich auch interessieren
Der Semesterplaner, den wir uns im Studium gewünscht hätten:
Mehr dazu
Unsere Inhalte als Downloads:
Mehr dazu3.000 Euro Stipendium
Zur AnmeldungEvent-Kalender
Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!














