Schema zur entgeltlichen Verfügung eines Nichtberechtigten, § 816 I S. 1 BGB

I. § 816 I S. 1 BGB

1. Verfügung

Darunter ist jede Aufhebung, Übertragung, Belastung und Inhaltsänderung einer Rechtsposition zu verstehen.

2. Entgeltlichkeit dieser Verfügung

3. keine Berechtigung des Verfügenden

Die Berechtigung meint die Befugnis, das Eigentum an einer Sache in eigenem Namen auf eine andere Person zu übertragen.

4. Wirksam gegenüber dem Berechtigten

a) Gutgläubiger Erwerb

b) Genehmigung, § 185 II BGB

II. Rechtsfolge

Herausgabe des Erlangten, §§ 816, 818 BGB

P: Welcher Wert muss ersetzt werden: h.M. Gewinnherausgabetheorie

Alle Schemata aus dem Zivilrecht im schönen PDF-Format zum Download!

Für unsere Nutzer haben wir in dem Link zum Download einen Rabatt hinterlegt, der beim Checkout automatisch abgezogen wird.

Zum Download der Schemata

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Das könnte Dich auch interessieren

Das Grundrecht ist verletzt, wenn die hoheitliche Maßnahme in den Schutzbereich des Grundrechts…
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Tathandlung (P) Erschleichen BGH.:…
1. Klagerücknahme Durch die Klagerücknahme nach § 269 ZPO wird die Rechtshängigkeit beseitigt. Der…

Der Semesterplaner, den wir uns im Studium gewünscht hätten:

Der perfekte Semesterplaner Mehr dazu

Unsere Inhalte als Downloads:

Mehr dazu

3.000 Euro Stipendium

Zur Anmeldung

Event-Kalender

Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!
Was hat PLUTA als Arbeitgeber zu bieten

Weitere Schemata

1. Erwerb eines kaufmännischen Handelsgeschäfts unter Lebenden Mängel im Übernahmevertrag sind un…
I. Anwendbarkeit Subsidiarität beachten! Unanwendbar, wenn die geltend gemachte Rechtsfolge berei…
Dabei handelt der Geschäftsführer ein fremdes Geschäft wissentlich als sein eigenes I. Geschäftsb…
I. Schutzbereich betroffen 1. Sachlicher Anwendungsbereich Niederlassung = Aufnahme und Ausüb…
Was hat Lawentus als Arbeitgeber zu bieten