Schema zur Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB

I. Tatbestand

1. Objektiver Tatbestand

a) Führen eines Fahrzeugs

Ein Fahrzeug führt, wer es in Bewegung setzt bzw. hält und lenkt.

b) Im Verkehr

Straßen-, Schienen-, Schiffs-, Luft- oder Liftverkehr.

c) Im fahruntüchtigen Zustand

Der Täter darf nicht mehr in der Lage sein, das Fahrzeug sicher zu führen, wobei diese Unsicherheit auf den Genuss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel beruhen muss.​

(1) Relative Fahruntüchtigkeit

Ist gegeben, wenn ein Blutalkoholkonzentrationsspiegel von 0,3 Promille vorliegt und der Fahrzeugführer gleichzeitig ein auffälliges Fahrverhalten aufzeigt (z.B. die Spur nicht hält oder Schlangenlinien fährt)

(2) Absolute Fahruntüchtigkeit

Als Kraftfahrer ist absolut fahruntüchtig, wer zur Tatzeit eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille aufweist oder wer eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu dem Wert von 1,1 Promille führt. (Für Radfahrer gilt die Grenze von 1,6 Promille)

2. Subjektiver Tatbestand

Vorsatz

Vorsatz ist der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner objektiven Tatumstände.

II. Rechtswidrigkeit

III. Schuld

IV. Ergebnis

Zum Download der Schemata

Alle Schemata aus dem Strafrecht im schönen PDF-Format zum Download!

Für unsere Nutzer haben wir in dem Link zum Download einen Rabatt hinterlegt, der beim Checkout automatisch abgezogen wird.

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Das könnte Dich auch interessieren

I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Nötigungshandlung - Gewalt oder Drohung mit einem…
Eine Erfüllung nach § 362 I BGB ist die vollständige Herbeiführung des Leistungserfolges durch eine…
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Handlung (1) Missbrauchsalternative, § 266 I 1.…

Der Semesterplaner, den wir uns im Studium gewünscht hätten:

Der perfekte Semesterplaner Mehr dazu

Unsere Inhalte als Downloads:

Mehr dazu

3.000 Euro Stipendium

Zur Anmeldung

Event-Kalender

Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!
Was hat PLUTA als Arbeitgeber zu bieten

Weitere Schemata

I. Anspruchsteller = Inhaber der Grundschuld 1. Dingliche Einigung §§ 873 I, 1191 BGB 2. Eintragun…
I. Verbrauchervertrag über digitale Produkte, §§ 310 III, 327 I, II BGB (Anwendungsbereich) 1. Verk…
I. Werkvertrag Unter einem Werkvertrag versteht man einen Vertrag, durch den der Unternehmer zur…
I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Erfolgseintritt 2. Kausalität 3. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung…
Finde heraus, was PwC Legal Dir als Arbeitgeber zu bieten hat