Schema zur Selbstvornahme beim Werkvertrag, §§ 634 Nr. 2, 637 BGB

Falls der Werkunternehmer der Aufforderung zur Nacherfüllung nicht innerhalb der Frist nachkommt, kann der Besteller den Mangel selbst beseitigen und Aufwendungsersatz verlangen.

I. Wirksamer Werkvertrag

ggf. ist eine Abgrenzung zum Dienstvertrag erforderlich - bei Dienstverträgen ist eine bloße Tätigkeit, bei Werkverträgen hingegen ist ein konkreter Erfolg geschuldet. 

II. Sachmangel (§ 633 BGB) bei Gefahrenübergang

III. Kein Ausschluss der Gewährleistung 

1. § 640 II BGB
2. vertraglicher Ausschluss
 -  ggf. § 639 BGB oder unwirksam aufgrund unwirksamer AGB, § 309 Nr. 8 b) BGB 

IV. Erfolgloser Ablauf einer Frist, § 637 I BGB

[MERKE: Auch eine unangemessen kurze Frist setzt eine angemessene Frist in Gang!]

Fristsetzung ggf. entbehrlich, wenn, 
a.) eine der Voraussetzungen des § 323 II BGB vorliegt 
b.) § 637 II S. 2 BGB gegeben ist 

V. Getätigte Aufwendungen zur Mangelbeseitigung durch den Besteller

Aufwendungen sind freiwillige Vermögensopfer, die der Besteller zur Beseitigung des Mangels erbringt.

VI. Keine Einreden des Unternehmers, § 635 III BGB

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