Schema zur ordentlichen Kündigung ggü. dem Arbeitnehmer

1. Kündigungserklärung, §§ 104 ff., 130 BGB

Schriftform nach § 623 BGB

Bedingungsfeindlichkeit, Ausnahme: Rechtsbedingung

2. Keine Präklusion nach §§ 4, 7 KschG

3. Betriebsratsanhörung, § 102 I 1 BetrVG

4. Besonderer Kündigungsschutz

zb. § 15 KschG, § 9 MuschG

5. Allgemeiner Kündigungsschutz nach dem KSchG

a) Anwendungsbereich

- Arbeitsvertrag muss länger als 6 Monate bestehen, § 1 KschG

- Mehr als 5 AN im Betrieb, § 23 I 2 KschG

- ab 01.01. 2004 mehr als 10 AN

b) Soziale Rechtfertigung

Kündigung muss personen-, verhaltens oder betriebsbedingt sein, § 1 II KschG

6. Kündigungsfrist, § 622 BGB

7. Keine allgemeinen Unwirksamkeitsgründe, §§ 138, 242, 613 a IV BGB

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