Schema zur Anfechtungsklage, § 42 Abs. 1, 1. Alt. VwGO
A. Zulässigkeit
I. Verwaltungsrechtsweg
1. Spezialzuweisung zum VerwG (aufdrängend)
2. Generalklausel, § 40 I VwGO
a) öffentlich-rechtliche Streitigkeit
Liegt vor, wenn das Rechtsverhältnis, aus dem der Klageanspruch abgeleitet wird, eines des öffentlichen Rechts ist.
b) nichtverfassungsrechtlicher Art
Nach der Formel der doppelten Verfassungsunmittelbarkeit liegt eine verfassungsrechtliche Streitigkeit vor, wenn die Streitbeteiligten unmittelbar am Verfassungsleben teilnehmen und wenn es im Kern um die Anwendung und Auslegung von Verfassungsrecht geht.
c) keine abdrängende Zuweisung
Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art können durch Bundes- oder Landesgesetze auch Gerichten, die nicht zur Verfassungsgerichtsbarkeit gehören, zugewiesen werden (§ 40 Abs. 1 S. 1, 2 VwGO). Eine abdrängende Sonderzuweisung liegt also immer dann vor, wenn eine derartige Streitigkeit einem anderen Gericht explizit zugewiesen ist.
II. Statthaftigkeit
Die Statthaftigkeit der Klageart richtet sich nach dem Begehren des Klägers, § 88 VwGO.
Die Anfechtungsklage ist die statthafte Klageart, wenn Aufhebung eines (belastenden) Verwaltungsakts begehrt wird.
Verwaltungsakt i.S.v. § 35 VwVfG ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
III. Klagebefugnis
Geltendmachung der Verletzung eines subjektiven (Abwehr-)Rechts (§ 42 II VwGO)
IV. Vorverfahren, §§ 68 ff. VwGO
Ggf. entbehrlich
V. Klagefrist
§§ 74, 75 VwGO (ein Monat ab Zustellung des Widerspruchsbescheides) bzw. § 57 VwGO (ein Jahr bei fehlender/falscher Rechtsbehelfbelehrung)
VI. Beklagter, § 78 VwGO
VII. Allgemeine Sachurteilsvoraussetzungen
Insbes. Beteiligten-/Prozessfähigkeit, §§61ff. VwGO
B. Begründetheit, § 113 I 1 VwGO
(+), soweit der VA rechtswidrig und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist.
I. Rechtswidrigkeit des VA
1. Wirksame Ermächtigungsgrundlage
2. Formelle Rechtmäßigkeit
a) Zuständigkeit
b) Verfahren (insbesondere: Anhörung, § 28 VwVfG)
c) Form
3. Materielle Rechtmäßigkeit
a) Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage
b) Allgemeine Rechtmäßigkeitsanforderungen
c) Rechtsfolge: gebundene Entscheidung oder Ermessen
II. Rechtsverletzung beim Kläger
Alle Schemata aus dem Öff-Recht im schönen PDF-Format zum Download!
Für unsere Nutzer haben wir in dem Link zum Download einen Rabatt hinterlegt, der beim Checkout automatisch abgezogen wird.
Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!
Das könnte Dich auch interessieren
Hausarbeiten erfolgreich schreiben:
Zum eBook Download
Klausuren erfolgreich schreiben:
Zum eBook Download
3.000 Euro Stipendium
Zur AnmeldungEvent-Kalender
Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!














