Schema zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort, § 142 II StGB

I. Tatbestand

1. Objektiver Tatbestand

a) Unfall im Straßenverkehr

Hierbei handelt es sich um ein plötzliches Ereignis im öffentlichen Verkehr, das mit dessen Gefahren in ursächlichem Zusammenhang steht und zu einem nicht völlig belanglosen Personen- oder Sachschaden führt. Völlige Belanglosigkeit liegt nur vor, wenn für Schäden dieser Art (bei objektiver ex-ante-Betrachtung) üblicherweise keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

b) Unfallbeteiligter

c) Entfernen vom Unfallort

Der Unfallort ist die Stelle, an der der Unfall sich ereignet hat, wobei der gesamte Unfallablauf vom Beginn bis zum Ende (wozu auch noch das Zum-Stillstand-Kommen des Fahrzeugs unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit gehört).

d) Nach Ablauf der Wartefrist (Nr. 1) oder

e) Berechtigt oder entschuldigt (Nr. 2)

Berechtigt
Berechtigt hat sich derjenige Unfallbeteiligte entfernt, der sich auf Rechtfertigungsgründe berufen kann.

Entschuldigt
Entschuldigt ist das Sich-Entfernen, wenn der Täter ohne Schuld gehandelt hat, wenn also Entschuldigungs- oder Schuldausschließungsgründe vorliegen.

f) Nichtermöglichen nachträglicher Feststellungen (unverzüglich)

g) Kausalität

Kausal ist jede Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.

h) Objektive Zurechnung

Objektiv zurechenbar ist ein Erfolg dann, wenn der Täter eine rechtlich relevante Gefahr geschaffen hat, die sich im tatbestandsmäßigen Erfolg realisiert.

2. Subjektiver Tatbestand

Vorsatz
Vorsatz ist der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner objektiven Tatumstände.

II. Rechtswidrigkeit 

Allgemeine Rechtfertigungsgründe

III. Schuld 

Allgemeine Entschuldigungsgründe

IV. § 142 IV StGB

V. Ergebnis 


     Zum Download der Schemata
Alle Schemata aus dem Strafrecht im schönen PDF-Format zum Download!

Für unsere Nutzer haben wir in dem Link zum Download einen Rabatt hinterlegt, der beim Checkout automatisch abgezogen wird.

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Das könnte Dich auch interessieren

I. Tatbestand von § 823 I BGB 1. Rechtsgutverletzung a) Leben b) Körper, Gesundheit…
I. Idealkonkurrenz (Tateinheit, § 52 StGB) 1. Eine Tathandlung a) Handlung im natürlichen…
I. Zulässigkeit 1. Statthaftigkeit wenn Schuldner materielle Einwendungen geltend macht, die…

Hausarbeiten erfolgreich schreiben:

Die perfekte Hausarbeit Zum eBook Download

Klausuren erfolgreich schreiben:

Die perfekte Klausur Zum eBook Download

3.000 Euro Stipendium

Zur Anmeldung

Event-Kalender

Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!
Was hat Kliemt Arbeitsrecht als Arbeitgeber zu bieten

Weitere Schemata

I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Tatsituation (1) Unglücksfall Ein Unglücksfall…
Das beschleunigte Verfahren hat den Vorteil, dass einfache Fälle viel schneller abgeschlossen werden…
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Rausch / nicht ausschließbarer Rausch  Ein R…
I. Verwirklichung des Raubes, § 249 I StGB  II. § 250 StGB: 1. § 250 I StGB a) Ob…
Was hat PLUTA als Arbeitgeber zu bieten