Schema zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
I. Entstehung der juristischen Person GmbH
1. Satzung (auch Ein-Mann-GmbH möglich)
2. Übernahme von Stammeinlagen i.H.v mindestens 12.500 €. Stammkapital i.H.v. mindestens 25.000 €
3. Bestellung der Organe (Geschäftsführung, Gesellschafterversammlung, §§ 48, 46 ff. GmbHG)
4. Eintragung ins Handelsregister
II. Rechtsfähigkeit
Rechtsfähig nach § 13 I GmbHG
III. Haftung der Gesellschafter
Gesellschafter sind von der Haftung frei. Nur GmbH als eigenständige juristische Person haftet gegenüber Dritten.
Zurechnung des Gesellschafterhandelns an die Gesellschaft nach § 31 BGB analog.
IV. Vertretung
GmbH wird vertreten durch den Geschäftsführer, § 35 I GmbHG
V. Beendigung
Phase 1: Auflösung, § 60 I Nr. 2 GmbHG
Phase 2: Eintragung der Auflösung und Bekanntmachung, § 65 II GmbHG (Gläubigerschutz)
Phase 3: Liquidation, § 74 I GmbHG
Beachte: Immer auch zumindest gedanklich zur Vor-GmbH abgrenzen!
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