Schema zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

I. Entstehung der juristischen Person GmbH

1. Satzung (auch Ein-Mann-GmbH möglich)

2. Übernahme von Stammeinlagen i.H.v mindestens 12.500 €. Stammkapital i.H.v. mindestens 25.000 €

3. Bestellung der Organe (Geschäftsführung, Gesellschafterversammlung, §§ 48, 46 ff. GmbHG)

4. Eintragung ins Handelsregister

II. Rechtsfähigkeit

Rechtsfähig nach § 13 I GmbHG

III. Haftung der Gesellschafter

Gesellschafter sind von der Haftung frei. Nur GmbH als eigenständige juristische Person haftet gegenüber Dritten.

Zurechnung des Gesellschafterhandelns an die Gesellschaft nach § 31 BGB analog.

IV. Vertretung

GmbH wird vertreten durch den Geschäftsführer, § 35 I GmbHG

V. Beendigung

Phase 1: Auflösung, § 60 I Nr. 2 GmbHG

Phase 2: Eintragung der Auflösung und Bekanntmachung, § 65 II GmbHG (Gläubigerschutz)

Phase 3: Liquidation, § 74 I GmbHG

Beachte: Immer auch zumindest gedanklich zur Vor-GmbH abgrenzen! 

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