Grundaufbauschema zur GoA

A. Anspruchsvoraussetzungen

I. Voraussetzungen des § 677 BGB

1. Geschäftsbesorgung

Jede rechtsgeschäftliche oder tatsächliche Tätigkeit

2. Für einen anderen

a) Fremdheit des Geschäftes

aa) Objektiv fremd: Geschäft gehört obj. Ausschließlich zum Interessen- und Pflichtenkreis eines anderen

bb) Auch fremd: Geschäft gehört zum Interessen- und Pflichtenkreis eines anderen und auch des Geschäftsführers (GF handelt im Doppelinteresse)

cc) Neutral: Geschäft wird mit nach außen erkennbarem Fremdgeschäftsführungswillen getätigt

b) Fremdgeschäftsführungswillen

Der Wille, das Geschäft für einen anderen zu tätigen im Zeitpunkt der Geschäftsbesorgung

3. Ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung

Keine Verpflichtung aus Vertrag oder Gesetz ggü. dem Geschäftsherrn

II. Voraussetzungen des § 683 S. 1 BGB

1. Interesse des Geschäftsherrn

(+) wenn Geschäft obj. nützlich ist, sich also vorteilhaft auswirkt

2. Wille des Geschäftsherrn

Wirklicher Wille = ausdrücklich oder konkludent entstanden

Mutmaßlicher Wille = wenn der Geschäftsherr bei obj. Beurteilung der Umstände einverstanden gewesen wäre

III. Voraussetzungen des § 684

Übernahme nicht im Interesse/Willen des Geschäftsherrn

B. Rechtsfolgen

C. Keine Verjährung

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