Grundaufbauschema zur GoA
A. Anspruchsvoraussetzungen
I. Voraussetzungen des § 677 BGB
1. Geschäftsbesorgung
Jede rechtsgeschäftliche oder tatsächliche Tätigkeit
2. Für einen anderen
a) Fremdheit des Geschäftes
aa) Objektiv fremd: Geschäft gehört obj. Ausschließlich zum Interessen- und Pflichtenkreis eines anderen
bb) Auch fremd: Geschäft gehört zum Interessen- und Pflichtenkreis eines anderen und auch des Geschäftsführers (GF handelt im Doppelinteresse)
cc) Neutral: Geschäft wird mit nach außen erkennbarem Fremdgeschäftsführungswillen getätigt
b) Fremdgeschäftsführungswillen
Der Wille, das Geschäft für einen anderen zu tätigen im Zeitpunkt der Geschäftsbesorgung
3. Ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung
Keine Verpflichtung aus Vertrag oder Gesetz ggü. dem Geschäftsherrn
II. Voraussetzungen des § 683 S. 1 BGB
1. Interesse des Geschäftsherrn
(+) wenn Geschäft obj. nützlich ist, sich also vorteilhaft auswirkt
2. Wille des Geschäftsherrn
Wirklicher Wille = ausdrücklich oder konkludent entstanden
Mutmaßlicher Wille = wenn der Geschäftsherr bei obj. Beurteilung der Umstände einverstanden gewesen wäre
III. Voraussetzungen des § 684
Übernahme nicht im Interesse/Willen des Geschäftsherrn
B. Rechtsfolgen
C. Keine Verjährung
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