Schema zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Außen-GbR)

I. Entstehung

1. Gesellschaftsvertrag, § 705 BGB

2. Mindestens 2 Personen

3. Gemeinsamer Zweck

4. Zweckförderungspflicht (Jeder leistet Beiträge)

II. Rechtsfähigkeit

Früher: individualistische Theorie, Teilrechtsfähigkeit (-)

Heute ganz h.M.: Kollektiver Ansatz, Teilrechtsfähigkeit (+)

III. Haftung der Gesellschafter

Früher: Haftung (-), Doppelverpflichtungstheorie

Heute: Haftung (+), Akzessorietätstheorie

IV. Vertretung

Gesamtführungsbefugnis, § 709 II BGB. Es kann aber auch Einzelgeschäftsführungsbefugnis vereinbart werden.

V. Beendigung

Phase 1:

Auflösung, wenn Auflösungsgrund vorliegt

1. Aufhebung des Gesellschaftsvertrags

2. Zeitablauf (wenn vereinbart)

3. Erreichen oder Unmöglichwerden des Gesellschaftszwecks, § 726 BGB

4. Kündigung durch einen Gesellschafter

Phase 2:

Auseinandersetzung o. Liquidation, §§ 732- 735 BGB

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