Schema zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Außen-GbR)
I. Entstehung
1. Gesellschaftsvertrag, § 705 BGB
2. Mindestens 2 Personen
3. Gemeinsamer Zweck
4. Zweckförderungspflicht (Jeder leistet Beiträge)
II. Rechtsfähigkeit
Früher: individualistische Theorie, Teilrechtsfähigkeit (-)
Heute ganz h.M.: Kollektiver Ansatz, Teilrechtsfähigkeit (+)
III. Haftung der Gesellschafter
Früher: Haftung (-), Doppelverpflichtungstheorie
Heute: Haftung (+), Akzessorietätstheorie
IV. Vertretung
Gesamtführungsbefugnis, § 709 II BGB. Es kann aber auch Einzelgeschäftsführungsbefugnis vereinbart werden.
V. Beendigung
Phase 1:
Auflösung, wenn Auflösungsgrund vorliegt
1. Aufhebung des Gesellschaftsvertrags
2. Zeitablauf (wenn vereinbart)
3. Erreichen oder Unmöglichwerden des Gesellschaftszwecks, § 726 BGB
4. Kündigung durch einen Gesellschafter
Phase 2:
Auseinandersetzung o. Liquidation, §§ 732- 735 BGB
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