Schema zum Anspruch auf Minderung aus §§ 327i Nr. 2 Alt. 2, 327n BGB - Digitale Produkte - Gewährleistungsrecht

I. Verbrauchervertrag über digitale Produkte, §§ 310 III, 327 I, II BGB (Anwendungsbereich)

1. Verkäufer = Unternehmer, § 14 BGB

2. Käufer = Verbraucher, § 13 BGB

3. Vorliegen eines digitalen Produkts, § 327b III, IV BGB (auf das Kaufrecht keine Anwendung findet)

Ggf. Abgrenzung zum Kaufrecht nötig!

II. Mangelhaftes digitales Produkt, § 327e BGB

1. Abweichen von subjektiven Anforderungen, § 327e II BGB

2. Abweichen von objektiven Anforderungen, § 327e III BGB

3. Abweichung von den Anforderungen an die Integration, § 327e IV BGB

4. Rechtsmangel, § 327g BGB

III. Zur maßgeblichen Zeit, § 327b BGB

Gem. § 327e I 2 BGB: Zeitpunkt der Bereitstellung nach § 327b BGB

Beachte Beweislastumkehr in § 327k BGB

IV. Vorliegen eines Vertragsbeendigungsgrundes, § 327m I Nr.1-6 BGB

V. Erklärung der Minderung, § 327n I 1 BGB

VI. Kein Fall des § 327j V, § 218 BGB

Wird das Gestaltungsrecht zu spät ausgeübt, wird es gem. § 218 BGB unwirksam!

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