Schema zur Begründetheit der Verfassungsbeschwerde bzgl. der Menschenwürde aus Art. 1 I GG
Das Grundrecht ist verletzt, wenn die hoheitliche Maßnahme in den Schutzbereich des Grundrechts eingreift und dieser Eingriff verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist.
A. Schutzbereich betroffen
Nach h.M. ist auch die Menschenwürde ein Grundrecht.
Wenn der Mensch zum bloßen Objekt staatlichen Handelns gemacht wird.
B. durch Eingriff
Ist jedes staatliche Handeln, das dem Einzelnen ein Verhalten, das in den Schutzbereich eines Grundrechts fällt, erheblich erschwert oder unmöglich macht (neuer Eingriffsbegriff).
C. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
Keine.
Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!
Das könnte Dich auch interessieren
Hausarbeiten erfolgreich schreiben:

Klausuren erfolgreich schreiben:

3.000 Euro Stipendium
Zur AnmeldungEvent-Kalender
Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!