Schema zur Baugenehmigung, § 70 I 1 NBauO (NI)

A. Anspruchsgrundlage, § 70 I 1 NBauO

B. Formelle Voraussetzungen

I. Schriftl. Antrag an zuständige Bauaufsichtsbehörde, § 67 NBauO

II. Ggf. Beteiligung anderer Behörden o. Nachbarn, § 68 NBauO

C. Materielle Voraussetzungen

I. Genehmigungsbedürftigkeit § 59 I NBauO

1. Bauliche Anlage iSd. § 2 I NBauO

2. Baumaßnahme iSd. § 2 Abs. 13 NBauO: Errichtung, Änderung, Abbruch; Nutzungsänderung

3. Ausnahmen, §§ 60-62, 74, 75 NBauO

4. Ggf. Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 63 iVm. § 2 V NBauO

II. Genehmigungsfähigkeit

Vereinbarkeit mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, § 2 Abs. 17 NBauO

1. Vereinbarkeit mit Bauplanungsrecht

a) Bauvorhaben iSd. § 29 BauGB

b) Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung

c) Beplanter Innenbereich: § 30 BauGB

Unbeplanter Innenbereich, § 34 BauGB

Unbeplanter Außenbereich, § 35 BauGB

In Aufstellung befindlicher einfacher oder qualifizierter BPlan, § 33 BauGB

2. Vereinbarkeit mit Bauordnungsrecht

a) Spezielle Anforderungen gem. §§ 4 ff. NBauO

b) Allgemeine Anforderungen nach der Generalklausel des § 3 NBauO

3. Kein Verstoß gegen sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften, die sich auf bauliche Anlagen beziehen

zB. StrWG, BImSchG, NatschG

III. Rechtsfolge

Grundsatz: gebundene Entscheidung

Ausnahme: Ermessen, vgl. § 31 I, II BauGB

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