Schema zur Baugenehmigung, § 70 I 1 NBauO (NI)
A. Anspruchsgrundlage, § 70 I 1 NBauO
B. Formelle Voraussetzungen
I. Schriftl. Antrag an zuständige Bauaufsichtsbehörde, § 67 NBauO
II. Ggf. Beteiligung anderer Behörden o. Nachbarn, § 68 NBauO
C. Materielle Voraussetzungen
I. Genehmigungsbedürftigkeit § 59 I NBauO
1. Bauliche Anlage iSd. § 2 I NBauO
2. Baumaßnahme iSd. § 2 Abs. 13 NBauO: Errichtung, Änderung, Abbruch; Nutzungsänderung
3. Ausnahmen, §§ 60-62, 74, 75 NBauO
4. Ggf. Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 63 iVm. § 2 V NBauO
II. Genehmigungsfähigkeit
Vereinbarkeit mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, § 2 Abs. 17 NBauO
1. Vereinbarkeit mit Bauplanungsrecht
a) Bauvorhaben iSd. § 29 BauGB
b) Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung
c) Beplanter Innenbereich: § 30 BauGB
Unbeplanter Innenbereich, § 34 BauGB
Unbeplanter Außenbereich, § 35 BauGB
In Aufstellung befindlicher einfacher oder qualifizierter BPlan, § 33 BauGB
2. Vereinbarkeit mit Bauordnungsrecht
a) Spezielle Anforderungen gem. §§ 4 ff. NBauO
b) Allgemeine Anforderungen nach der Generalklausel des § 3 NBauO
3. Kein Verstoß gegen sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften, die sich auf bauliche Anlagen beziehen
zB. StrWG, BImSchG, NatschG
III. Rechtsfolge
Grundsatz: gebundene Entscheidung
Ausnahme: Ermessen, vgl. § 31 I, II BauGB
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