Schema zur Abstammung

I. Allgemeine Vorschriften

1. Verwandtschaft, § 1589 BGB

Personen, deren eine von der anderen abstammt, sind in gerader Linie verwandt. Personen, die nicht in gerader Linie verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen, sind in der Seitenlinie verwandt. Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten, § 1589 I BGB.

2. Schwägerschaft, § 1590 BGB

Die Verwandten eines Ehegatten sind mit dem anderen Ehegatten verschwägert. Die Linie und der Grad der Schwägerschaft bestimmen sich nach der Linie und dem Grad der sie vermittelnden Verwandtschaft, § 1590 I BGB.

II. Eltern

1. Mutter, § 1591 BGB

Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.

2. Vater, §§ 1592, 1600 BGB

a. Ehemann der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt, § 1592 Nr. 1 BGB oder

b. Anerkennung der Vaterschaft, §§ 1592 Nr. 2, 1594 ff. BGB oder

c. Gerichtlich Festgestellter, § 1592 Nr. 3 BGB iVm. § 1600d BGB oder § 182 I FamFG

Beachte: Vaterschaftsanfechtung nach § 1600 BGB.

Beachte: Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung, § 1598a BGB

Alle Schemata aus dem Zivilrecht im schönen PDF-Format zum Download!

Für unsere Nutzer haben wir in dem Link zum Download einen Rabatt hinterlegt, der beim Checkout automatisch abgezogen wird.

Zum Download der Schemata

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Das könnte Dich auch interessieren

I. Tatbestand 1. § 242 I StGB (+) 2. § 244a StGB a. als Mitglied einer Bande unter Mitwirkung…
I. Notwehrlage eines Dritten 1. Angriff auf ein Rechtsgut eines Dritten 2. gegenwärtig (…
I. Notstandslage 1. Gefahr für ein Rechtsgut i.S.d. § 35 I StGB Gefahr für Leben, Leib oder…

Der Semesterplaner, den wir uns im Studium gewünscht hätten:

Der perfekte Semesterplaner Mehr dazu

Unsere Inhalte als Downloads:

Mehr dazu

3.000 Euro Stipendium

Zur Anmeldung

Event-Kalender

Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!
Was hat Möhrle Happ Luther als Arbeitgeber zu bieten

Weitere Schemata

1. Ordnung Abkömmlinge Es gilt Repräsentationsprinzip (Vater verdrängt Kinder von der Erbfolge…
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Verkehrsfremder Eingriff = Eingriff von außen in…
I. Gründung 1. Satzung 2. Mindestens 7 Personen, § 56 BGB (für Gründungsakt reichen aber 2 Per…
Gleichartige Wahlfeststellung Unter der gleichartigen Wahlfeststellung versteht man den Fall, in…
Was hat Kliemt Arbeitsrecht als Arbeitgeber zu bieten