Schema zur Erbfolge (gesetzlich) nach §§ 1924 ff. BGB
1. Ordnung
Abkömmlinge
Es gilt Repräsentationsprinzip (Vater verdrängt Kinder von der Erbflge, wenn Großvater verstirbt)
2. Ordnung
gem. § 1925 BGB Eltern und deren Abkömmlinge
3. Ordnung
gem. § 1926 Großeltern und deren Abköömlinge
4. Ehegattenerbrecht nach § 1931 BGB
Frage nach Anzahl noch vorhandener Erben und Güterstand der Eheleute
Bei Gütertrennung = § 1931 IV BGB, wenn ein oder zwei Abkömmlinge vorhanden
Bei Zugewinngemeinschaft zusätzlich § 1371 BGB zu beachten (Regelfall in der Klausur)
Wahlmöglichkeit des Ehegatten:
a) Erbrechtliche Lösung
Nach § 1371 I BGB wird Erbanteil pauschal um ein weiteres Viertel erhöht.
b) Güterrechtliche Lösung
Ehegatte schlägt Erbschaft aus gem. §§ 1942 ff., 1371 III BGB und verlangt gem. § 1378 I BGB Ausgleichsforderung + kleinen Pflichtteil gem. §§ 2303 I, 1931 I BGB. (meist unvorteilhafter als erbrechtliche Lösung)
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