Schema zum Werkvertrag, §§ 631 ff. BGB
I. Werkvertrag
Unter einem Werkvertrag versteht man einen Vertrag, durch den der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet wird. Gegenstand des Werkvertrages kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.
Abzugrenzen vom Dienstvertrag, Kaufvertrag, Werklieferungsvertrag u.a.
II. Wirksamkeit
Beachte hier insbesondere den Schwarzarbeiterfall!
III. Rechtsfolgen
1. Für den Besteller
a) Abnahme, § 640 I BGB
b) Zahlung der Vergütung, § 641 I 1 BGB
c) Nebenpflichten
2. Für den Hersteller
a) Herstellung eines mangelfreien Werkes, § 633 BGB
b) Übergabe
c) Nebenpflichten
Alle Schemata aus dem Zivilrecht im schönen PDF-Format zum Download!
Für unsere Nutzer haben wir in dem Link zum Download einen Rabatt hinterlegt, der beim Checkout automatisch abgezogen wird.
Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!
Das könnte Dich auch interessieren
Der Semesterplaner, den wir uns im Studium gewünscht hätten:
Mehr dazu
Unsere Inhalte als Downloads:
Mehr dazu3.000 Euro Stipendium
Zur AnmeldungEvent-Kalender
Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!














