I. Anspruchsgrundlage
gewohnheitsrechtlich anerkannt; Herleitung aus den Grundrechten, Art. 20 Abs…
Schema zum Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung bei der Grundschuld, § 1147 iVm. § 1192 I BGB
I. Anspruchsteller = Inhaber der Grundschuld
1. Dingliche Einigung §§ 873 I, 1191 BGB
2. Eintragung der Grundschuld im Grundbuch
3. Briefübergabe (bei Briefgrundschuld)
4. Einigsein
5. Berechtigung des Verfügenden
Gutgläubiger Erwerb nach § 892 BGB möglich
II. Anspruchsgegner = Eigentümer
III. Durchsetzbarkeit
Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!
Das könnte Dich auch interessieren
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Bedrohungstatbestand
aa) Tatopfer
Tatopfer des…
Die Ebene der Schuldprüfung fragt nach der individuellen Vorwerfbarkeit für die vom Täter…
Der Semesterplaner, den wir uns im Studium gewünscht hätten:
Mehr dazu
Unsere Inhalte als Downloads:
Mehr dazu3.000 Euro Stipendium
Zur AnmeldungEvent-Kalender
Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!Weitere Schemata
Das Grundrecht ist verletzt, wenn die hoheitliche Maßnahme in den Schutzbereich des Grundrechts eing…
Das Grundrecht ist verletzt, wenn die hoheitliche Maßnahme in den Schutzbereich des Grundrechts eing…
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
§ 274 I Nr. 1 StGB:
a) Tatobjekt
aa) Urkunde/Technische A…
Echte Rückwirkung:
wenn das Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehö…













