Schema zum Vertrag
Ein Vertrag ist ein grds. zweiseitiges Rechtsgeschäft, bei dem durch zwei übereinstimmende, in Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärung ein rechtlicher Erfolg erzielt werden soll.
I. Angebot
Unter einem Angebot (auch Antrag oder Offerte) ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung zu verstehen, die alle vertragswesentlichen Bestandteile enthält und durch die der Vertragsschluss einem anderen so angetragen wird, dass das Zustandekommen des Vertrages nur noch von dem Einverständnis des Empfängers abhängt; dieser das Angebot also mit einem einfachen "Ja" annehmen kann.
II. Annahme
Einseitige empfangsbedürftige und vorbehaltlose Willenserklärung, aus der sich der Annahmewille des Angebots unzweifelhaft ergibt.
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