Schema zum Schadensersatzanspruch gegen den Aufsichtspflichtigen, § 832 I BGB

I. Aufsichtspflicht eines Aufsichtspflichtigen über eine aufsichtsbedürftige Person

Person ist wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands aufsichtsbedürftig

Bsp.: Eltern sind gem. §§ 1626 I, 1631 I BGB aufsichtspflichtig gegenüber ihrem minderjährigen Kind

II. Tatbestandsmäßige, rechtswidrige unerlaubte Handlung der aufsichtsbedürftigen Person

III. Verschulden des Aufsichtspflichtigen

Wird vermutet -> Exkulpation gem. § 832 I 2 BGB möglich

IV. Rechtswidrigkeit

V. Ersatzfähiger Schaden, §§ 249 ff. BGB

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