Schema zum Vollrausch, § 323a StGB

I. Tatbestand

1. Objektiver Tatbestand

a) Rausch / nicht ausschließbarer Rausch

Ein Rausch ist ein durch Alkohol oder (und) andere berauschende Mittel verursachter erheblicher akuter Intoxikationszustand, der für sich allein die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit zumindest erheblich vermindert.

b) Sich versetzen

Darunter versteht man das Zusichnehmen alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel.

2. Subjektiver Tatbestand

Der Täter muss vorsätzlich oder wenigstens fahrlässig gehandelt haben

II. Rechtswidrigkeit

III. Schuld

IV. Objektive Bedingung der Strafbarkeit: Begehung einer Straftat im Rauschzustand

1. Tatbestand

2. Rechtswidrigkeit der Tat

3. Schuldunfähigkeit gem. § 20 StGB infolge des Rausches

ggf. kann auf eine zuvor geprüfte a.l.i.c. (actio libera in causa) verwiesen werden.

V. Strafantrag gm. § 323a III StGB

IV. Ergebnis

Zum Download der Schemata

Alle Schemata aus dem Strafrecht im schönen PDF-Format zum Download!

Für unsere Nutzer haben wir in dem Link zum Download einen Rabatt hinterlegt, der beim Checkout automatisch abgezogen wird.

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Das könnte Dich auch interessieren

I. Notwehrlage eines Dritten 1. Angriff auf ein Rechtsgut eines Dritten 2. gegenwärtig (…
Wirksamkeitsvoraussetzungen: 1. Testierfähigkeit, § 2229 BGB Bei Minderjährigen ab dem 16.…
Geschütztes Rechtsgut: Staatliche Rechtspflege Merke: Die Aussagedelikte sind abstrakte…

Der Semesterplaner, den wir uns im Studium gewünscht hätten:

Der perfekte Semesterplaner Mehr dazu

Unsere Inhalte als Downloads:

Mehr dazu

3.000 Euro Stipendium

Zur Anmeldung

Event-Kalender

Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!

Weitere Schemata

Die zivilrechtliche Stellvertretung ermöglicht es, durch andere wirksam rechtsgeschäftlich zu handel…
I. Allgemeine Vorschriften 1. Verwandtschaft, § 1589 BGB Personen, deren eine von der anderen abst…
I. Voraussetzungen („haftungsbegründender Tatbestand“) 1. Rechtsgutverletzung: wie bei § 823 I BGB…
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Unfall im Straßenverkehr Hierbei handelt es sich…
Was Osborne Clarke als Arbeitgeber zu bieten hat