Schema zum Vollrausch, § 323a StGB
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Rausch / nicht ausschließbarer Rausch
Ein Rausch ist ein durch Alkohol oder (und) andere berauschende Mittel verursachter erheblicher akuter Intoxikationszustand, der für sich allein die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit zumindest erheblich vermindert.
b) Sich versetzen
Darunter versteht man das Zusichnehmen alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel.
2. Subjektiver Tatbestand
Der Täter muss vorsätzlich oder wenigstens fahrlässig gehandelt haben
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
IV. Objektive Bedingung der Strafbarkeit: Begehung einer Straftat im Rauschzustand
1. Tatbestand
2. Rechtswidrigkeit der Tat
3. Schuldunfähigkeit gem. § 20 StGB infolge des Rausches
ggf. kann auf eine zuvor geprüfte a.l.i.c. (actio libera in causa) verwiesen werden.
V. Strafantrag gm. § 323a III StGB
IV. Ergebnis
Zum Download der Schemata
Für unsere Nutzer haben wir in dem Link zum Download einen Rabatt hinterlegt, der beim Checkout automatisch abgezogen wird.
Alle Schemata aus dem Strafrecht im schönen PDF-Format zum Download!
Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!
Das könnte Dich auch interessieren
Hausarbeiten erfolgreich schreiben:

Klausuren erfolgreich schreiben:

3.000 Euro Stipendium
Zur AnmeldungEvent-Kalender
Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!