I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Objekt: ein anderer Mensch
b) Handlung: Töten…
Schema zum Unterhaltsanspruch
1. Unterhaltstatbestand, §§ 1570 - 1573, 1575, 1576 BGB
2. Bedürftigkeit, § 1577 I BGB
3. Umfang des Anspruchs, § 1578 BGB
Problematisch können hier Unterhaltsausschlussverträge sein. Gem. § 1408 BGB sind diese grds. zulässig. Grenze aber § 138 BGB, insbesondere wenn Kernbereich des Betreuungsunterhalts betroffen ist.
4. Leistungsfähigkeit des Verpflichteten, § 1581 BGB
5. Kein Ausschluss, §§ 1579, 1585 c BGB
6. u.U. Sonderfragen
a) Rangfragen nach §§ 1582, 1609 II, 1584 BGB
b) Unterhalt für die Vergangenheit, § 1585 b BGB
c) Auskunftsanspruch, §§ 1580, 1605 BGB
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