Schema zum Herausgabeanspruch des ursprünglichen Besitzers, § 1007 I BGB

I. Anspruchsteller ist ursprünglicher Besitzer

Auch der mittelbare Besitzer ist erfasst

II. Anspruchsgegner ist aktueller Besitzer

III. Bösgläubigkeit des Anspruchsgegners in Bezug auf sein fehlendes Besitzrecht im Zeitpunkt des Besitzerwerbs

Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis erforderlich

IV. Kein Ausschluss nach § 1007 III BGB

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