Schema zum Ausschluss der Mängelrechte, § 377 II HGB

I. Beiderseitiger Handelskauf, §§ 343, 344 HGB

Ein Handelskauf liegt vor, wenn ein Kaufvertrag für mindestens eine Seite ein Handelsgeschäft ist.

II. Ablieferung der Ware

III. Sach-/Rechtsmangel, §§ 434, 435 BGB

Sachmangel

Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Kaufsache bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat, § 434 I S. 1 BGB.

Rechtsmangel

Ein Rechtsmangel ist gegeben, wenn ein Dritter in Bezug auf die Sache seinerseits Rechte gegen den Käufer geltend machen kann, § 435 S. 1 BGB.

P: Abgrenzung zum Rechtskauf

IV. Verletzung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit

V. Keine Arglist des Verkäufers, § 377 V HGB

Alle Schemata aus dem Zivilrecht im schönen PDF-Format zum Download!

Für unsere Nutzer haben wir in dem Link zum Download einen Rabatt hinterlegt, der beim Checkout automatisch abgezogen wird.

Zum Download der Schemata

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Das könnte Dich auch interessieren

I. Strafbarkeit des Tatnäheren als Täter II. Strafbarkeit des Hintermannes als mittelbaren Täter…
Prokura ist eine besondere handelsrechtliche Art der Vollmacht mit gesetzlich festgelegtem Inhalt.…
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Objekt: Ein anderer Mensch b) Der Tötung…

Der Semesterplaner, den wir uns im Studium gewünscht hätten:

Der perfekte Semesterplaner Mehr dazu

Unsere Inhalte als Downloads:

Mehr dazu

3.000 Euro Stipendium

Zur Anmeldung

Event-Kalender

Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!
Was hat Kliemt Arbeitsrecht als Arbeitgeber zu bieten

Weitere Schemata

I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Tathandlung (1) Abs. 1 Nr. 1: Einen Menschen in e…
I. Begründung der elterlichen Sorge 1. Gemeinsames Sorgerecht der Eltern, §§ 1626 I, 1626a I, II 2…
I. Aufsichtspflicht eines Aufsichtspflichtigen über eine aufsichtsbedürftige Person Person ist wege…
I. Einigung Auflassung gemäß § 925 BGB: formbedürftig und bedingungsfeindlich II. Grundbuchein…
Was Osborne Clarke als Arbeitgeber zu bieten hat