Schema zum Schadensersatz aus Vertrauensschaden nach Anfechtung/ Nichtigkeit der Willenserklärung, § 122 I BGB

I. Nichtigkeit nach § 118 BGB oder wirksame Anfechtung nach §§ 119, 120 BGB

II. Anspruchsberechtigung

Empfangsbedürftige Willenserklärung: Empfänger

Nicht empfangsbedürftige Willenserklärung: Dritter

III. Kein Ausschluss nach § 122 II BGB

Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Anspruchsberechtigte den Grund der Nichtigkeit/Anfechtbarkeit kennt oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte

IV. Vertrauensschaden

V. Rechtsfolge: Schadensersatz

Anspruch auf Ersatz des negativen Interesses (Vertrauensschaden) begrenzt auf das positive Interesse

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