Schema zum Verwaltungszwang im Sofortvollzug
I. Rechtsgrundlage
§ 55 II VwVG oder § 50 II PolG
II. Formelle Rechtmäßigkeit
1. Zuständigkeit
2. Verfahren/Form: keins/keine
III. Materielle Rechtmäßigkeit
1. Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen
a. Vorliegen von Zwang (Abgrenzung zur unmittelbaren Ausführung)
b. Rechtmäßigkeit einer hypothetischen Primärmaßnahme (inzidente Prüfung)
2. Besondere Vollstreckungsvoraussetzungen
a. Notwendigkeit des Sofortzwangs zur Abwehr einer Gefahr
b. Androhung des konkreten Zwangsmittels
c. besondere Voraussetzungen des angedrohten Zwangsmittels
d. Verhältnismäßigkeit und ordnungsgemäße Ermessensausübung bzgl. Auswahl und Anwendung des konkreten Zwangsmittels
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